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Wo die Missverständnisse wuchern

11.12.2017, Internationale Zusammenarbeit

Entwicklungszusammenarbeit soll Migration verhindern und Terrorismus vorbeugen. Das ist zu kurz gedacht. Eine überfällige Klarstellung der Grenzen und Möglichkeiten von EZA.

Wo die Missverständnisse wuchern
Ein spielerischer Moment am Rand eines vom Heks mit Unterstützung der Deza durchgeführten Projekts im Südsudan.
© Christian Bobst

von Eva Schmassmann, ehemalige Fachverantwortliche «Politik der Entwicklungszusammenarbeit»

Die gängigste Kritik an der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) – geteilt auch von Wirtschafts-Nobelpreisträger Angus Deaton – ist nicht nur an Stammtischen, sondern auch im Parlament zu hören: Entwicklungszusammenarbeit nehme Regierungen aus der Pflicht, selbst für anständige Bildungs- und Gesundheitssysteme zu sorgen. Fakt ist aber, dass diese Kritik auf die Schweizer EZA in keiner Weise zutrifft. Denn die Schweiz leistet nur in Ausnahmefällen Budgethilfen an Regierungen in Entwicklungsländern. Und das ist gut so.

In den Projekten der bilateralen EZA liegt der Fokus auf der Stärkung der Zivilgesellschaft. In Armut und ungerechten Verhältnissen lebende Menschen sollen in die Lage versetzt werden, von ihren Regierungen die Erfüllung staatlicher Aufgaben einzufordern. Statt Regierungen aus ihrer Verantwortung zu entlassen, geschieht damit das Gegenteil: Sie sollen einer verstärkten Kontrolle durch die eigene Bevölkerung ausgesetzt werden.  

Prioritäten statt Universalität

Ein Vorwurf an die Schweizer Entwicklungspolitik, den auch der Entwicklungsausschuss der OECD in einer Peer Review 2013 geäussert hat, ist die breite Präsenz der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in (zu) vielen Ländern. Bundesrat Didier Burkhalter hielt dem sein Credo einer «Universalität» der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit entgegen. Aus der Sicht von Alliance Sud steigt das Risiko, dass Entwicklungsarbeit zu diplomatischen Zwecken missbraucht wird, je mehr sich ein Land in verschiedenen Aktivitäten geographisch verzettelt. Auch würde eine Konzentration der Mittel auf weniger Länder die DEZA als Akteurin in den jeweiligen Ländern stärken und deren Effizienz erhöhen. Diese verstärkte Konzentration müsste sich konsequent am Grundauftrag der Schweizer EZA (siehe Kasten) ausrichten. Das heisst, sie soll auf die armen und ärmsten Länder fokussieren und sich aus Ländern mit mittleren Einkommen zurückziehen.

Weiter sollte gefragt werden, wie viele andere Geberländer bereits in einem Kontext aktiv sind; denn die Schweiz sollte als Akteurin unter den grössten Gebern sein und damit grösseres politisches Gewicht haben. Ganz wichtig ist auch, ob ein Kontext überhaupt Entwicklungsfortschritte und eine Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft erlaubt. Autoritäre Regimes wie Eritrea lassen diesbezüglich kaum Spielraum offen. Ist dieser zu klein, so muss die Schweiz von einem Engagement absehen.

Prävention: günstiger als Krisenhilfe

Von den Sparrunden im Parlament der letzten Jahre blieb die humanitäre Hilfe mehrheitlich verschont. Im Falle von plötzlichen Krisen, sei dies ein Tsunami oder ein Erdbeben, ist die Not sichtbar auf allen Kanälen; dementsprechend gross ist die Solidarität.

Langfristig angelegte EZA ist vordergründig unspektakulär, sie muss darum im Parlament und der Öffentlichkeit mehr Überzeugungsarbeit leisten; dies obwohl deren präventiver Nutzen unbestritten ist: Die Stärkung der Gesundheitsversorgung in Entwicklungsländern kann dem Ausbruch von Pandemien wirksam vorbeugen und damit neben menschlichem Leid auch finanzielle Folgekosten verhindern. Die Ernährungssicherheit etwa von Säuglingen zu gewährleisten, kostet viel weniger, als später die Folgen von Mangelernährung zu behandeln.

Seit einiger Zeit soll EZA auch das Entstehen von gewalttätigem Extremismus verhindern. Klar ist, dass die EZA mit ihrem Einsatz für eine gerechtere Verteilung von Ressourcen, funktionierende Institutionen, politische Teilhabe und Rechtsstaatlichkeit, dazu tatsächlich einen Beitrag leistet. Ein Garant für die Verhinderung von Gewaltausbrüchen kann sie aber nicht sein (siehe auch Global+ Nr. 66: «Was leistet Gewaltprävention?»).

EZA als Flucht(ursachen)bekämfpung?

Seit 2016 schreibt das Parlament der Schweizer EZA zudem eine Ausrichtung an den migrationspolitischen Interessen der Schweiz vor. Im Vordergrund steht dabei für gewisse Parteien die Absicht, die Fluchtbewegungen nach Europa und der Schweiz zu stoppen. Zu Ende gedacht heisst das nichts anderes, als dass EZA nicht die Fluchtursachen bekämpfen soll, sondern die Flucht an sich. Aus Sicht von Alliance Sud ein problematischer Ansatz. Denn EZA zur Migrationsverhinderung müsste sich entsprechend der Entwicklung von Krisen und Katastrophen alle paar Jahre neu ausrichten. Langfristige Projekte könnten nicht mehr durchgeführt werden.

Sicher kann EZA dazu beitragen, Fluchtursachen zu mindern, indem sie Perspektiven vor Ort bietet, indem sie sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt und damit die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft vor Ort vergrössert. Sie kann jedoch keine Garantie bieten, dass es nicht weiterhin zu Flucht und Migration kommt.

Die Gründe für Flucht und Migration sind vielfältig. Neben richtiger Entwicklungszusammenarbeit trägt vor allem die Ausgestaltung der Steuer-, Handels- oder Klimapolitik der Industrienationen zu nachhaltiger Entwicklung bei. Konkret sind folgende Massnahmen zu ergreifen:

  • Die Unterbindung unlauterer Finanzflüsse. Das ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Entwicklungsländern genug eigene Ressourcen zur Verfügung stehen, um ihren Bevölkerungen die erwarteten Basisdienstleistungen zu erbringen.
  • Die Reduzierung von Landwirtschaftssubventionen im Rahmen gerechter Handelsverträge, die den Zugang zu den Märkten der Industrieländer ermöglichen und entstehende Märkte in Entwicklungsländern schützen.
  • Wirksame Massnahmen gegen den Klimawandel und die Entwicklungsländer finanziell unterstützen, sich an dessen Folgen anzupassen.

Erst wenn diese Politikfelder koordiniert und aufeinander abgestimmt sind, kann man von Politikkohärenz sprechen. Davon sind wir heute weit entfernt.

 
Entwicklungszusammenarbeit in Verfassung und Gesetz

Der Grundauftrag der Entwicklungszusammenarbeit leitet sich aus der Bundesverfassung ab. Diese erteilt dem Bund den klaren Auftrag, «zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen» beizutragen.

Das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe präzisiert weiter, dass die Ausgestaltung der Entwicklungszusammenarbeit «die Verhältnisse der Partnerländer und die Bedürfnisse der Bevölkerung, für die sie bestimmt sind», berücksichtigen muss. Sie soll ausserdem in erster Linie die ärmeren Entwicklungsländer, Regionen und Bevölkerungsgruppen unterstützen.