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Manchmal bewegt sie sich doch, die Schweiz!

24.06.2018, Internationale Zusammenarbeit

Die Diskussion um die Menschenrechts- und Umweltverantwortung von Schweizer Multis ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Das Parlament setzt sich ernsthaft mit der Konzernverantwortungsinitiative auseinander.

Manchmal bewegt sie sich doch, die Schweiz!

Immer mehr UnternehmerInnen sind bereit, regelmässig zu überprüfen, ob sie mit ihrem Auslandgeschäft Menschenrechte oder Umweltstandards verletzen.
© Peter Klaunzer/Keystone

von Peter Niggli, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud

Euphorie wäre verfrüht. Aber es war doch eine schöne Überraschung, als die nationalrätliche Rechtskommission die Konzernverantwortungsinitiative (Kovi) geistig unabhängig und flexibel beraten hat. Überraschend auch, dass ausgerechnet SVP-Nationalrat Hansueli Vogt – ein Spezialist für Corporate Governance und Aktienrecht – wesentliche Anliegen der Initiative in die laufende Revision des Aktienrechts übernommen und damit einen veritablen Gegenvorschlag zur Kovi formuliert hat. Wir haben uns noch vor Monaten mit Vogt an Streitgesprächen zur Kovi duelliert. Nun siegte offensichtlich seine professionelle Seite über die politische persona, was in der demokratisch-zentralistisch verfassten SVP-Fraktion grossen Mut verlangt. Die NZZ stichelte schon, der Gegenvorschlag würde den Initiantinnen ohne Volksabstimmung den Sieg schenken.

So weit ist es allerdings noch nicht. Ob der Gegenvorschlag eine Differenzbereinigung durch beide Kammern ohne substantielle Abstriche überstehen wird und damit für die Initiantinnen bedenkenswert bleibt, ist offen. Auf alle Fälle bereiten sich die rund hundert zivilgesellschaftlichen Organisationen, die hinter der Kovi stehen, mit aller Kraft und bei wachsender Zustimmung auf den Abstimmungskampf vor: für die Initiative oder für einen guten Gegenvorschlag, denn möglicherweise wollen die eingefleischten Gegner der Kovi auch diesen per Referendum zu Fall bringen. Alle Organisationen, die hinter der Kovi stehen, haben ihre eigenen Erfahrungen mit unrechtmässigem Verhalten von Schweizer Konzernen. Die Gewerkschaften mit der Missachtung von Arbeitsrechten in Lateinamerika und Asien, die Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen mit Verstössen gegen die Menschenrechte durch Bergbau- und Rohstoffunternehmen in allen rohstoffeichen Ländern, die Umweltorganisationen mit Umweltvergehen von Konzernen überall, wo demokratische Kontrolle versagt und die Rechte der Bevölkerung schwach sind.

Economiesuisse und Swissholding, der Verband der Multis, wehren sich seit Jahren gegen jede gesetzliche Regulierung der menschenrechtlichen Pflichten von Konzernen, eine Haltung, die der Bundesrat gehorsam übernahm. Die Lancierung der Initiative ist deshalb bei einigen Entwicklungsorganisationen anfänglich auf einige Skepsis gestossen. Wie soll man gegen den Widerstand aller Wirtschaftsorganisationen und ihre Finanzmacht eine Volksinitiative durchbringen? Kein Unternehmen schien seinerzeit bereit, sich für die Initiative auszusprechen.

Der Wind hat gedreht

Das hat sich geändert. Natürlich fragten die Führungen von Economiesuisse und Swissholding ihre angeschlossenen Unternehmen und Verbände seinerzeit nicht an, ob sie die Anliegen der Kovi rundum ablehnen. Mittlerweile sind einzelne Unternehmen und das Groupement des Entreprises Multinationales (GEM) explizit für die Initiative bzw. für einen substantiellen Gegenvorschlag. Sie wollen keinen Abstimmungskampf, in dem sie sich, wie Schafe hinter ihre Verbandsführung geschart, gegen die Respektierung von Menschenrechten und gegen den Schutz der Umwelt aussprechen müssten.

Die harten Gegner betonen, es gäbe gar keinen Handlungsbedarf, da global tätige Unternehmen die Menschenrechte freiwillig und ohne Zwang respektierten, die Umwelt hegten und pflegten und sich überall an die nationalen Gesetze hielten. Wegen «vereinzelten schwarzen Schafe» dürfe man nicht alle in «Sippenhaft» nehmen, so die NZZ, Unternehmen seien «keine Banditen».

Nun sind aber genau die ‚schwarzen Schafe‘ oder ‚Banditen‘ dafür verantwortlich, dass die vernünftigen Unternehmen unruhig werden und die Initiative in der Öffentlichkeit auf wachsende Sympathien stösst. Nicht ‚vereinzelt‘, sondern regelmässig tauchen neue Fälle auf, in denen Schweizer Konzerne in armen Ländern die Menschenrechte der Angestellten oder lokalen Bevölkerung verletzen. Die ‚schwarzen‘ sind für die ‚weissen Schafe‘ ein grosses Reputationsproblem. Ihre Taten nehmen «vorbildlich handelnde Unternehmen… durch Rufschädigung in ‚Sippenhaft‘», wie es Klaus Leisinger, der ehemalige Präsident der Novartis-Stiftung, auf den Punkt gebracht hat. Und sie schärfen die Zweifel an der «Vorbildlichkeit» von Konzernen, welche sich – ohne öffentliche Kontrolle – ‚freiwillig‘ auf die Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet haben wollen.

Nicht ohne Grund. Die Verhaltensrichtlinien und Abkommen, mit denen sich Konzerne auf Menschenrechte und Umwelt verpflichten, sind alle entstanden, um eine – internationale und nationale – gesetzliche Regelung ihrer Pflichten zu verhindern. Die grösste ‚freiwillige‘ Vereinbarung‘ ist der Global Compact der Uno aus dem Jahr 2000. Er umfasst nur einen Fünftel aller 45‘000 trans- und multinationalen Konzerne der Welt. Aus der Schweiz sind ihm ganze 118 Unternehmen beigetreten – eine magere Beteiligung, wenn man bedenkt, dass der Bundesrat seit einigen Jahren die Unternehmen intensiv zu freiwilligem Handeln zu bewegen versucht. Von den zehn umsatzstärksten Unternehmen der Schweiz sind nur vier Mitglied des Global Compact, darunter zwei Rohstofffirmen mit Reputationsproblemen: Glencore und Trafigura.

Dass einzelne Konzerne sich freiwillig anstrengen, eine Menschenrechtspolitik weltweit durchzusetzen, ist anzuerkennen. Anzuerkennen ist aber auch, dass nach mindestens zwanzig Jahren Corporate Social Responsibility wenig erreicht worden ist. Das Business & Human Rights Resource Center erstellt zusammen mit Investorengruppen seit kurzem den Corporate Human Rights Benchmark. Der erste Bericht vom April 2018 über Konzerne, die so etwas wie eine Menschenrechtspolitik haben, stellt fest: «‚The average performer‘ is a ‚poor performer‘». In weniger als der Hälfte der Unternehmen nehme die Spitze des Konzerns eine Führungsrolle in der Menschenrechtspolitik ein. Und der Zugang zu Schadenersatz oder -behebung sei bei allen untersuchten Unternehmen der schwächste Punkt ihrer Anstrengungen.

Das würden die Kovi und zu einem guten Teil auch der Gegenvorschlag beheben.

Autor Peter Niggli ist Mitglied des Initiativkomitees der Konzernverantwortungsinitiative. Bis Mitte 2015 war er Geschäftsleiter von Alliance Sud.

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Die Alliance Sud-Zeitschrift zu Nord/Süd-Fragen analysiert und kommentiert die Schweizer Aussen- und Entwicklungspolitik. «global» erscheint viermal jährlich und kann kostenlos abonniert werden.