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Kampf gegen verbindliche Regeln

30.06.2015, Internationale Zusammenarbeit

In der Debatte um Wirtschaft und Menschenrechte zeichnet sich eine «unheilige Allianz» zwischen der Regierung und der Wirtschaftslobby ab.

Kampf gegen verbindliche Regeln

© Martin Bichsel/Konzernverantwortungsinitiative

Die Ende April lancierte Volksinitiative zielt auf die Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht für Schweizer Unternehmen, damit auch deren Tochter- und Zuliefererfirmen die Menschenrechte und Umweltstandards überall auf der Welt einhalten. Muttergesellschaften sind für Schäden zivilrechtlich haftbar, die durch sie kontrollierte Firmen angerichtet wurden; ausser sie beweisen, dass sie notwendige Massnahmen getroffen haben. Die Unterschriftensammlung (siehe Beilage in diesem Heft) kommt gut voran, anfangs Juni sind schon mehr als 20‘000 Unterschriften beisammen.

Gespaltener Privatsektor

Das Business hat schnell reagiert. Die NGOs wurden eingeladen, die Initiative vor dem Global Compact Swiss Network zu präsentieren, dasselbe gilt auch für die Generalversammlung der Anlagestiftung Ethos und den «Nachhaltigkeitsgipfel» der Migros. Dabei zeigt sich der Privatsektor alles andere als geeint. Ein kleinerer Teil begrüsst einen Smart mix aus freiwilligen Massnahmen und verbindlichen gesetzlichen Regeln, so wie es die Uno-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte vorsehen. Zu diesem Teil zählen aktive oder frühere UnternehmerInnen wie Antoinette Hunziker-Ebneter (Forma Futura Invest), Marc Bloch (La Semeuse) und Jacques Zwahlen (Veillon), aber auch die Verbands- bzw. Stiftungsvertreter Nick Beglinger (Cleantech) und Dominique Biedermann (Ethos). Letztere hatten auch die Motion der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats in der Frühlingssession aktiv unterstützt, die eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen verlangte und nur um Haaresbreite abgelehnt wurde.
Die Anhänger dieses Lagers sind zahlreicher als man vermuten könnte. Zahlreiche Unternehmen haben schon heute Sorgfaltsprüfungen eingeführt und von der Initiative dementsprechend wenig zu befürchten. Sie leiden unter jenen Firmen, welche die Schweizer Wirtschaft mit ihrer verantwortungslosen Haltung gegenüber Menschenrechten und Umweltstandards in Verruf bringen. Dies öffentlich zu sagen ist jedoch etwas anderes, denn niemand will die Wirtschaftslobbys gegen sich aufbringen.
Offiziell haben Economiesuisse und Swissholdings noch keine Position bezogen, aber ihr njet ist dasselbe wie gegen die APK-Motion. Für sie genügen freiwillige Massnahmen und diese müssen international von allen umgesetzt werden, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen ja nicht leidet. Was sie nicht sagen ist, dass Lobbies wie die internationale Industrie- und Handelskammer alle entsprechenden Regulierungsversuche auf Uno-Ebene hintertrieben haben. Einzelne Schweizer Lobbyisten, wie Stéphane Graber von der Geneva Trade and Shipping Association (GTSA) sind aber überzeugt, dass der internationale Trend Richtung Regulierung geht. So zumindest hat er seine Unterstützung der Motion begründet. 

Nationaler Aktionsplan soll neutralisiert werden

Im Grossen und Ganzen hat sich die Regierung die Position der Wirtschaft zu Eigen gemacht und setzt auf die Selbstregulierung der Firmen. Ein gutes Beispiel hierfür ist sein Positionspapier zur sozialen Unternehmensverantwortung (CSR), das er am 1. April veröffentlicht hat. Ausgeheckt wurde es vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), im Gegensatz zur EU wurde hierfür aber weder eine richtige Vernehmlassung durchgeführt noch wurde analysiert, welche Auswirunkungen die CSR-Praktiken der Schweizer Unternehmen haben. . Rhetorisch bekennt sich der Bundesrat zwar zum Smart mix, Fleisch ist aber keiner am Knochen. Das lässt nichts Gutes erahnen für den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien, den der Bundesrat als Antwort auf das Postulat von Graffenried am Erarbeiten ist. Vorgesehen war dessen Veröffentlichung schon vor sechs Monaten, erwartet wird sie diesen Sommer.
Die NGOs fragen sich besorgt, welchen Status denn der NAP mit den Menschenrechten im Zentrum gegenüber der CSR-Position, die mit Themen wie Umwelt oder Korruption weiter gefasst ist, haben wird. Für den Bundesrat sind die beiden Papiere «komplementär». Wenn das wirklich der Fall ist, warum hat das Seco dann alles daran gesetzt, die CSR-Position vor dem NAP zu veröffentlichen und warum soll letzterer eine der Massnahmen sein um erstere umzusetzen? Wenn nicht alles täuscht, geht es (jedoch) darum, einen Rahmen zu schaffen, dem man den NAP unterordnen kann. Um ihn damit besser zu neutralisieren. Genauso sieht es übrigens das Business.
Der Initiative den Boden entziehen
Die Abteilung menschliche Sicherheit (AMS, EDA) setzt sich für einen weniger defensiven Ansatz in Sachen Unternehmen und Menschenrechte ein. Der abtretende Direktor Claude Wild hofft, dass freiwillige Massnahmen dereinst eher de facto als de iure obligatorisch werden. Seiner Meinung ist dieses Vorgehen, auf das er mit den Rohstoffhändlern setzt, das vielversprechendere als der mühsame Weg der Gesetzgebung. Das Ziel ist – in dem man das Vertrauen der Unternehmen gewinnt und gleichzeitig die NGOs mit im Boot hat – zu einer Anleitung zu kommen, wie die Uno-Leitprinzipien umgesetzt werden und die Unternehmen auch darüber Rechenschaft ablegen müssen.
Die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (Deza) hat ihrerseits vor kurzem mit dem Global Compact Network Switzerland (GCNS) eine öffentlich-private Partnerschaft über drei Jahre mit einem Budget von 1.2 Mio. CHF abgeschlossen. Gemäss Jean-Christophe Favre von der Deza, «ist das Ziel, den Rahmen für einen geschützten Dialog mit dem Privatsektor und anderen Akteuren wie der Zivilgesellschaft und der akademischen Welt zu schaffen. Er soll erlauben, ohne taktische Hintergedanken zu diskutieren, aber auch um Instrumente zu entwickeln, die den im Ausland engagierten Schweizer KMU helfen, die Uno-Leitprinzipien umzusetzen.» Diese sei eine der Hauptachsen der geplanten Aktivitäten.
Diese Partnerschaft ist Teil eines Neustarts des Schweizer Netzwerks, das heute nur von 21 von 84 Schweizer Firmen unterstützt wird, die beim Global Compact der Uno mitmachen. Es wird von Antonio Hautle, dem ehemaligen Direktor des Fastenopfers, geleitet. Ein flankierender Stakeholder-Rat mit fünf bis neun Mitgliedern, die Mehrheit davon aus der Zivilgesellschaft, soll die Glaubwürdigkeit, die Transparenz und die Effizienz des GCNS stärken. Eine Idee ist, dass das Schweizer Netzwerk als Plattform dient, um Umsetzungsfragen der CSR-Position und des zukünftigen NAP zu behandeln.
Fazit: Es zeichnet sich ab, dass Regierung und Privatwirtschaft an einer gemeinsamen Strategie arbeiten, um dem Druck auf die Regulierung von Unternehmen entgegenzuwirken. Das Prinzip: Nein zu gesetzlichen Massnahmen. Die Regel: kein Schritt ohne die Zustimmung des Business. Der Motor: Multistakeholder-Prozesse. Wir erleben damit auf der Schweizer Ebene dasselbe wie auf internationaler Ebene, wo erfolgreich verhindert wurde, dass bindende Regeln für Unternehmen eingeführt werden. Das Problem der Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen jedoch besteht weiterhin. Mit dem Smart mix-Ansatz die macht Initiative einen wichtigen Schritt, dass sich der Graben zwischen Globalisierung und gesetzlich verankertem Schutz der Menschenrechte und der Natur endlich verkleinert wird.

Dieser Artikel ist erstmals in GLOBAL+ (Nr 58, Sommer 2015) erschienen.

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