«Haben wir keine Angst vor klaren Worten!»

10.12.2018, Internationale Zusammenarbeit

Seine liberalen Prinzipien vertritt der frühere Tessiner Ständerat Dick Marty heute unter anderem als Ko-Präsident des Komitees der Konzernverantwortungsinitiative. Der Autor des neuen Buchs «Une certaine idée de la justice» im Gespräch.

«Haben wir keine Angst vor klaren Worten!»

Dick Marty bei der Einreichung der Konzernverantwortungsinitiative im Oktober 2016.
© Martin Bichsel / Konzernverantwortungsinitiative

Weshalb engagieren Sie sich für die Konzernverantwortungsinitiative?  

Ich hatte in meinem Leben Gelegenheit, die Auswirkungen der Tätigkeit multinationaler Unternehmen in mehreren Ländern kennenzulernen, insbesondere in Afrika und Südamerika. Vielerorts profitiert die lokale Bevölkerung kaum vom enormen Reichtum ihres Landes und kann sich auch nicht wirksam gegen Menschenrechtsverletzungen wehren. In der Regel handelt es sich um fragile, oft sehr korrupte Länder, in denen ausländische Unternehmen nach eigenem Ermessen handeln können, ohne die Rechte der Einheimischen und die Umwelt zu achten. Natürlich tun dies nicht alle multinationalen Unternehmen, aber die in kurzen Abständen aufeinanderfolgenden Skandale zeigen deutlich, dass es sich hier auch keinesfalls um blosse Episoden handelt.
Die Schweiz ist stark betroffen von dem, was in diesen Ländern geschieht. Einerseits, weil der Hauptsitz vieler multinationaler Unternehmen, die in diesen Regionen tätig sind, in der Schweiz liegt und andererseits, weil unser Land einige der wichtigsten Akteure im internationalen Rohstoffhandel beherbergt. Deshalb erscheint es mir ganz natürlich, dass diese Unternehmen – wie es in einem Rechtsstaat selbstverständlich ist – für ihr Handeln weltweit verantwortlich sind und zu dieser Verantwortung auch verpflichtet sind. Mein Engagement gilt aber nicht nur den Menschen, die weit entfernt von uns leben, sondern auch der Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit unserer Wirtschaft und des Images der Schweiz in der Welt.

Warum braucht es eine solche Initiative jetzt?

Wir alle stellen fest, dass die Globalisierung das wirtschaftliche Gleichgewicht im internationalen Handel und die Regeln, auch jene für die Konsumentinnen und Konsumenten, grundlegend verändert hat. Es sind Wirtschaftskonzerne entstanden, die über eine noch nie dagewesene Macht verfügen, sowohl was ihren finanziellen und politischen Einfluss betrifft als auch hinsichtlich Konsumgewohnheiten. Dieser Einfluss geht heute über jenen der Nationalstaaten hinaus: Wir haben eine zunehmend international organisierte grenzüberschreitende Wirtschaft, während die Gesetzgebung in wesentlichen Punkten in engen nationalen Korsetts verankert bleibt. Viele dieser Unternehmen haben – abgesehen von juristischen und logistischen Aspekten – keine wirklichen Verbindungen mehr zu dem Land, in dem sich ihr Hauptsitz befindet. Gleichzeitig können sie jedoch durch ihre weltumspannenden Aktivitäten in vielen Ländern von erheblichen Gesetzeslücken profitieren. Hinzu kommt der ständig wachsende Einfluss der Aktionäre, oft Hedgefonds, deren Interesse nur auf die Maximierung der unmittelbaren Rentabilität des Unternehmens ausgerichtet ist. Und das um jeden Preis.

Hat die Schweiz auf diese Entwicklung richtig reagiert?

Das muss man schwer bezweifeln. Denken Sie nur an die nachrichtenlosen Vermögen! Zwar fehlte es damals nicht an warnenden Stimmen, aber diese wurden sowohl von Finanzexperten als auch von der Politik ignoriert. Das Gleiche geschah mit dem unglaublichen Konkurs der Swissair, der einen immensen wirtschaftlichen und einen kolossalen Image-Schaden für die Schweiz verursachte. Ein ähnliches Szenario erlebten wir mit der Rettung der UBS durch die Schweizer Steuerzahler, während die CS schliesslich von Katar gerettet wurde. Heute sind es die enormen Risiken, die sich aus den Aktivitäten multinationaler Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ergeben, die in armen und fragilen Ländern mit hohen Gewinnen operieren. Wie bei einem Kratzer auf einer Schallplatte wiederholt der Bundesrat den immer gleichen Refrain und bekräftigt, dass die Lösung in der Selbstregulierung bestehe. Er weiß jedoch sehr wohl, dass dies nicht funktioniert; das haben die Sorgfaltspflichtvereinbarung zwischen den Banken bei der Geldwäsche oder die Gleichstellung von Männern und Frauen zur Genüge gezeigt. Während sich die überwiegende Mehrheit der Unternehmen korrekt verhält und verstanden hat, dass verantwortungsvolles Handeln in ihrem Interesse liegt, gibt es immer noch eine hartnäckige Minderheit, die Profit über alles stellt und den Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt keine Aufmerksamkeit schenken will. Sollen wir sie einfach gewähren lassen? Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung würde niemals ein Verbrechen begehen, aber sollten wir, weil es zahlenmässig nur wenig Kriminelle gibt, auf die Strafgesetzgebung verzichten?

Wie kann man Unternehmer und Unternehmerinnen von diesem Anliegen überzeugen?

Viele sind bereits überzeugt und nicht etwa unwichtige. Und vielen ist es sicherlich und verständlicherweise peinlich, wenn sie in denselben Topf geworfen werden wie jene, die sich schamlos bereichern und etwa die Rechte von indigenen Bevölkerungen mit Füssen treten. Verantwortliches und verantwortungsbewusstes Handeln, der Respekt vor der lokalen Bevölkerung und der Umwelt ist nicht nur eine ethische Haltung, heute beurteilt genau danach ein wachsender Anteil der Konsumenten ein Unternehmen und die Qualität seiner Produkte.

Die Initiative ist ja längst eingereicht, wo stehen wir heute?

Wir wissen, dass sich der Bundesrat dagegen ausgesprochen hat, ohne überhaupt einen Dialog zu suchen, gleichzeitig wird die Initiative von einem sehr großen Teil der Bevölkerung unterstützt. Das Parlament scheint dagegen verstanden zu haben, dass die Angelegenheit ernst genug ist, um genau hinzuschauen. Der Nationalrat hat darum einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene entwickelt. Der Entwurf sieht neue gesellschaftsrechtliche Bestimmungen vor, welche die Sorgfaltsprüfungspflicht und den Grundsatz der zivilrechtlichen Haftung für bestimmte auch im Ausland tätige Unternehmen regeln. Nach Gesprächen mit dem Initiativkomitee wurden Anpassungen vorgenommen und einige Zugeständnisse auf beiden Seiten gemacht. Das Initiativkomitee hat darauf erklärt, dass es die Volksinitiative zurückziehen würde, wenn beide Kammern einem solchen Text zustimmen. Das hätte den Vorteil, dass die Normen für multinationale Unternehmen viel schneller in Kraft treten würden, als wenn wir zuerst über eine Verfassungsänderung abstimmen müssten. Die Gegner der Initiative scheinen jedoch auf Zeit spielen zu wollen, wie zuletzt die Arbeit der vorbereitenden Rechtskommission des Ständerats gezeigt hat.

Sollten die GegnerInnen der Initiative darauf spekulieren, dass den InitiantInnen der Schnauf und den AnhängerInnen der Initiative die Energie ausgeht, so täuschen sie sich gewaltig. Die Vorbereitungen für die Abstimmung an der Urne wurden keineswegs aufgegeben, im Gegenteil, immer mehr hochmotivierte junge Menschen arbeiten in der Kampagne mit. Wenn nötig, werden wir uns also mit aller Entschlossenheit und der Unterstützung von mehr als 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen dieser Abstimmung stellen.

Wechseln wir das Thema und reden noch über Ihr Buch mit dem Titel «Eine gewisse Vorstellunng von Gerechtigkeit». Was hat sie dazu bewogen, das Buch zu schreiben?

Das Buch ist aus ganz besonderen Gründen zustande gekommen. Es waren zwei Unfälle, die mich für ein paar Monate bewegungsunfähig machten; dazu kam ein neurologisches Problem – das sich glücklicherweise als gutartig herausstellte –, das mich erkennen liess, wie wichtig Erinnerung für unsere Existenz ist. Ich wollte bestimmte Phasen meines Lebens noch einmal anschauen, indem ich sie in ihren historischen Kontext stellte und Überlegungen zu jenen Themen anstellte, mit denen ich konfrontiert war. Von Tschetschenien bis zum Kosovo, von der Drogenpolitik bis zum Terrorismus, von gewissen offenen Fragen über die Entwicklungshilfe bis hin zu Befürchtungen über die Unabhängigkeit der Justiz, aber auch des IKRK. Ich schrieb in erster Linie für mich selbst, ohne mich zu fragen, was das Lesepublikum denken würde, in völliger Freiheit.

Was ist denn ihre Vorstellung von Gerechtigkeit?

Gerechtigkeit ist in erster Linie das, was in einer Gesellschaft zwischen Individuen herrschen muss, aber auch in den Beziehungen zwischen den Ländern, insbesondere im internationalen Handel. Dann steht die Justiz im Zentrum jener Institutionen, die als Judikative und dritte Gewalt für das reibungslose Funktionieren einer Demokratie von grundlegender Bedeutung sind – die wichtigste Voraussetzung für das Funktionieren dieser Institutionen ist deren Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit ist jedoch bei weitem nicht gewährleistet, und die Tatsache, dass die Kluft zwischen Arm und Reich immer grösser wird, ist ein Zeichen dafür, dass es in unserer Gesellschaft an Gerechtigkeit mangelt. Die Übertragung von besonderen Ermittlungsbefugnissen an Privatdetektive gegen Personen, die der Irreführung einer Versicherung verdächtigt werden, nicht aber gegen Personen, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden, spricht Bände darüber, wie der Begriff der Gerechtigkeit hierzulande interpretiert wird.

Das Gleiche gilt für die internationalen Beziehungen, wo in den meisten Fällen immer noch das Gesetz des Stärkeren vorherrscht. Ist es normal in einer Welt mit enormem Reichtum, dass Menschen sterben, nur weil sie keinen Zugang zu lebensrettenden Medikamenten haben, bloss weil die Pharmaindustrie diese zu exorbitanten Preisen verkauft? Können wir akzeptieren, dass der Bund gegen arme Länder interveniert, um zu verhindern, dass diese Produkte dort als Generika zu moderaten Preisen zum Nutzen der gesamten Bevölkerung hergestellt werden? Und noch einmal: Wie kann man rechtfertigen, dass der CEO einer Bank zweihundertmal mehr verdient als eine Krankenschwester?

Sie sagen also, dass Gerechtigkeit nicht für alle gilt?

Ganz offensichtlich scheint das der Fall zu sein. Wenn man arm, ausländisch und mit einer anderen Hautfarbe als die Mehrheit ist, hat man mehr Chancen, ins Gefängnis zu kommen; und dies nicht weil gewisse Bevölkerungsgruppen statistisch eine höhere Kriminalitätsrate haben. Es ist viel einfacher einen Einbrecher zu fassen als den Betrug eines komplexen Netzes von Aktiengesellschaften aufzuklären, die in mehreren Steueroasen angesiedelt sind. Der letztgenannte Fall erfordert erhebliche und kostspielige Ermittlungsressourcen und den starken Willen, die Untersuchung zu führen und abzuschliessen. Die Voraussetzungen dafür fehlen leider sehr oft. Bei Diebstahl wird es immer eine Anzeige geben, sei es nur aus Versicherungsgründen. Im anderen Fall werden die Geschädigten oft von einer Anzeige absehen, um kein Aufhebens zu machen, meistens aus steuerlichen oder Imagegründen. Der Fall UBS oder der Skandal um den Goldschmuggel von Schweizer Raffinerien zeigen deutlich, wie sehr zurückhaltend die Strafverfolgungsbehörden sind, wenn es darum geht, gegen wirtschaftliche Schwergewichte vorzugehen.

Wie kann bei abscheulichsten Verbrechen international für Gerechtigkeit gesorgt werden?

Seit den Nürnberger Prozessen wurden Fortschritte erzielt, unter anderem durch die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Dieser hat die in ihn gesetzten Hoffnungen jedoch weitgehend enttäuscht. Der Grund dafür ist einfach: Staaten, die am häufigsten in Konflikte verwickelt sind und mit grösserer Wahrscheinlichkeit Verbrechen im Rahmen der Gerichtsbarkeit des IStGH – also Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression – verüben, sind dem Statut zur Errichtung des Gerichtshofs gar nicht erst beigetreten. Dies gilt für die USA, Russland, China, Saudi-Arabien, Iran, Israel u.a., während der nicht von allen anerkannte Staat Palästina beigetreten ist. Drei von fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats wollen sich also nicht an diesem wichtigen Instrument der internationalen Justiz beteiligen. Sie haben jedoch auch so einen grossen Einfluss auf den IStGH, denn der Sicherheitsrat verfügt über Befugnisse, die das Funktionieren des Gerichtshofs erheblich beeinflussen können. Abschliessend gesagt gibt es zwar Fortschritte im Kampf gegen die Straflosigkeit, aber wir sind noch weit davon entfernt, was internationale Gerechtigkeit sein sollte. Es ist immer noch und immer das Gesetz des Stärkeren, das vorherrscht.

Und wie beurteilen sie die Rolle der Korruption?

Meiner Meinung nach ist die Korruption die grösste Gefahr für unsere Demokratien, sie ist weitaus verheerender als der Terrorismus. Es sei daran erinnert, dass es nicht nur korrupte Menschen gibt, die ein grosses Hindernis für die Entwicklung fragiler Länder darstellen. Es gibt eben auch die Korrumpierer; die sind vielleicht noch abscheulicher als jene, die sich bestechen lassen. Und dieses Problem betrifft gerade auch unser Land. Ich erinnere daran, dass bis vor nicht allzu langer Zeit im Ausland bezahlte Bestechungsgelder von der Körperschaftsteuer abgezogen werden konnten.

Die Migration beschäftigt auch in der Schweiz viele Menschen. Sie haben vor einigen Monaten einen Appell unterzeichnet, die auf dem Schiff Acquarius im Mittelmeer «gestrandeten» Flüchtlinge in der Schweiz aufzunehmen. Was veranlasste Sie dazu?

Es geht darum, mit unserer humanitären Tradition in Einklang zu stehen. Das Mittelmeer ist die Wiege unserer Zivilisation. Heute wird es zum Friedhof. Wie kann man das mit fast völliger Gleichgültigkeit akzeptieren? Es sind verzweifelte Menschen, die aus Ländern fliehen, in denen Gewalt und Elend herrschen, Länder, die wir seit Jahrzehnten ausbeuten. Dennoch haben wir das Geld ihrer Diktatoren mit offenen Armen empfangen, und wir bereichern uns weiterhin durch den Handel mit den Rohstoffen ihrer Länder. Die Weigerung, Leben zu retten, ist – lassen Sie uns keine Angst vor klaren Worten haben – einfach kriminell.

Was bedeutet Ihnen Solidarität?

Ich überlasse die Antwort Victor Hugo, einem der Autoren, der mich stark geprägt hat: «Brüderlichkeit ist nur eine menschliche, Solidarität eine universelle Idee.»

 

Dick Marty
Der ausgebildete Jurist (*1945) war zwischen 1975 und 1985 Staatsanwalt des Kantons Tessin, ehe er für die FDP in die Kantonsregierung gewählt wurde. Von 1995 bis 2011 vertrat er den Tessin im Ständerat. Marty war Abgeordneter des Europarats und Mitglied der OSZE-Kommission für Menschenrechte. Sein Buch «Une certaine idée de la justice» (312 Seiten, broschiert, CHF 29) ist im Verlag Favre erschienen.