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Ausser Spesen nix gewesen!

27.06.2017, Klimagerechtigkeit

Der Bundesrat hat keinen Plan, wie er jährlich rund eine Milliarde Franken für internationale Klimaschutzprojekte mobilisieren will. Schlimmer noch: Er bestätigt, dass er dafür dreistellige Millionenbeträge von Deza und Seco zweckentfremden will.

Ausser Spesen nix gewesen!

Für die zentralen – und gesetzlich verankerten − Aufgaben der Armutsbekämpfung wie Bildung und Gesundheitsvorsorge, aber auch die Stärkung der Zivilgesellschaft, wird in Zukunft weniger Geld zur Verfügung stehen. Bild: Slums in Manila, Philippinen.
© Panos/Mikkel Ostergaard

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»
 

Das Pariser Klimaübereinkommen verpflichtet alle OECD-Staaten gemäss ihrer Klimaverantwortung und Wirtschaftsleistung ab 2020 gemeinsam 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr an Entwicklungsländer zu zahlen. Alliance Sud weist seit Jahren darauf hin, dass der angemessene Anteil der Schweiz rund 1 Prozent beträgt. In weniger als drei Jahren müssen also neue Finanzmittel von rund 1 Mrd. CHF pro Jahr generiert werden. Der Nationalrat verlangte deshalb 2015 (im Postulat 15.3798) Auskunft darüber, «zu welchen Beiträgen an die internationale Klimafinanzierung die Schweiz ab 2020 verpflichtet werden könnte und wie diese zu finanzieren wären.»

Im seinem Bericht dazu vom 10. Mai 2017 spielt der Bundesrat die Beitragshöhe herunter. So veranschlagt er einen «fairen Anteil der Schweiz» auf lediglich 450 bis 600 Mio. US-Dollar pro Jahr und begründet dies mit einer «gewichteten Betrachtung» zugunsten der Emissionen innerhalb der Landesgrenzen. Damit redet der Bundesrat die Wirtschaftsstärke der Schweiz klein – wir erwirtschaften rund 1% des Einkommens der OECD-Staaten – und blendet unsere tatsächliche Verantwortung in der globalen Klimakrise aus; die Stichworte dazu lauten graue Emissionen in importierten Gütern, Flugverkehr oder Finanzplatz Schweiz.

Widersprüche…

Der Bericht enttäuscht aber auch aus anderen Gründen: Einige der Schlussfolgerungen stehen im klaren Widerspruch zum analytisch soliden Mittelteil des Berichts. So wird korrekterweise darauf hingewiesen, dass gemäss Klimarahmenkonvention «die von den Industrieländern für klimarelevante Projekte zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel […] neu und zusätzlich sein» müssen. Nichtsdestotrotz will der Bundesrat «öffentliche Mittel aus bestehenden[1] Quellen» verwenden und bestätigt zudem – zum ersten Mal schwarz auf weiss – dass diese «wie bis anhin schwergewichtig aus den Rahmenkrediten für die IZA (Deza, Seco) […] aufzubringen» seien.[2] Im Klartext: Jährliche Beiträge in dreistelliger Millionenhöhe sollen mit Mitteln aus dem schrumpfenden Entwicklungsbudget statt aus zusätzlichen Finanzquellen finanziert werden; Klimaschutzmassnahmen statt Armutsbekämpfung. – Die Begründung des Bundesrates, Klimaprojekte seien per se Entwicklungsprojekte, greift nicht nur für Alliance Sud zu kurz. Selbst der Green Climate Fund (GCF) lehnte kürzlich einen Projektantrag ab, weil er ihn als Entwicklungs- statt als Klimaprojekt einstufte.

…und Zweckoptimismus

Der Bundesrat hofft, «einen massgeblichen Teil des von der Schweiz zu leistenden fairen Anteils (…) via mobilisierte private Mittel zu erbringen». Und dies, obschon der Bericht konstatiert, dass umstritten sei, «wie private Mittel an das staatliche Finanzierungsziel von 100 Milliarden USD ab 2020 anzurechnen sind». – Man mag die (zweck-)optimistische Haltung des Bundesrates teilen oder nicht. Zumindest aber müsste der Bundesrat aufzeigen, wie er gedenkt, solche privaten Mittel in der Schweiz zu mobilisieren. Doch just in dieser zentralen Frage bleibt der Bericht jegliche Antwort schuldig, obschon der Bundesrat noch im Mai 2016 (in Antwort auf Interpellation 16.3027) versprach, im Bericht auch «Optionen der Finanzierung […] einschliesslich verursachergerechter und innovativer Finanzierungsmöglichkeiten» darzustellen. Stattdessen will der Bundesrat nun nur noch nicht näher erläuterte «Instrumente» einsetzen oder «neue Partnerschaftsmodelle […], welche die Mobilisierung privater Mittel begünstigen», prüfen.

Klar ist, dass private Unternehmen oder InvestorInnen nur dann in Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern investieren werden, wenn sie daraus direkten oder indirekten Nutzen ziehen können, was etwa im Bereich erneuerbare Energien mehr und mehr der Fall ist. Im Bereich dringender Klima-Anpassungsmassnamen winkt hingegen kaum ein privatwirtschaftlicher Nutzen. Deshalb unterstreicht das Pariser Klimaübereinkommen die Wichtigkeit von Mitteln der öffentlichen Hand und verlangt, die Hälfte aller Klimafinanzierungsbeiträge für Adaptationsmassnahmen zugunsten der ärmsten und klima-exponiertesten Bevölkerung der Entwicklungsländer vorzusehen.

Zementierter Stillstand

Alarmierend ist, dass der Bund in der Frage nach der zusätzlichen, verursachergerechten Mobilisierung öffentlicher Mittel seit 2011 keinen Schritt weitergekommen ist. Damals empfahl ein interdepartementaler Bericht verschiedene verursachergerechte Finanzierungsoptionen zur weiteren Prüfung, die differenzierte Auslegeordnung wurde jedoch schubladisiert.

Denkbar wäre beispielsweise die zweckgebundene Verwendung (eines Teils) der Einnahmen aus der CO2-Abgabe; dass dies verfassungskonform ist und in der Kompetenz des Bundesrates liegt, belegte bereits ein Rechtsgutachten aus dem Jahre 2008.[3] Auch ein «quasi-freiwilliger» Beitrag von privaten Unternehmen in einen Klimafonds, zum Beispiel als Gegenleistung zur (Teil-)Befreiung von der CO2-Abgabe, wäre grundsätzlich möglich. Dieser Ansatz wäre nicht einmal neu: Der sogenannte Klimarappen könnte auf internationale Klimafinanzierungsbeiträge ausgedehnt werden. Auch könnte die bereits existierende Kompensationsvorschrift für Treibstoffimporte erhöht und die Einnahmen daraus zweckgebunden eingesetzt werden. Noch einfacher wäre die Einführung einer Kompensationspflicht oder einer Klima-Abgabe auf internationale Flüge. Auch hier liefern zahlreiche bereits existierende Lösungen aus EU-Ländern mögliche Vorlagen. Schliesslich könnte der Bundesrat auch einen fixen Grundpreis für die jährlich herausgegebenen Emissionszertifikate festlegen und die Einnahmen zweckgebunden für Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern verwenden.

Fazit

Statt mit konkreten Lösungen vorwärts zu machen, hofft der Bundesrat bei der internationalen Klimafinanzierung auf vage und völkerrechtlich umstrittene Zuschüsse aus dem Privatsektor. Dabei sichert er sich durch die beschränkten Mittel der IZA ab. Zeugt dies lediglich von Führungsschwäche, von Mutlosigkeit oder ist es etwa die Angst vor politischem Gegenwind in einem Parlament, das Ausgaben und Staatseingriffe vor allem dort bewilligt, wo es der eigenen Klientel zugutekommt? Klar scheint nur, dass der 19seitige Bericht des Bundesrats dem Auftrag der PostulantInnen der aussenpolitischen Kommission in keiner Weise gerecht wird. 

 
Private und öffentliche Klimagelder

js. Die Umlenkung von privaten Investitions- und Finanzströmen in Billionenhöhe in Richtung klimafreundliche Technologien ist zwar ein wichtiges Credo des Pariser Übereinkommens. Die vertraglich ebenfalls vereinbarten jährlichen 100 Mrd. US-Dollar an Klimafinanzierung für Entwicklungsländer stehen jedoch auf einem anderen Blatt, denn die ärmsten und vom Klimawandel am stärksten betroffenen Bevölkerungen profitieren kaum von diesen privatwirtschaftlichen Investitionen. Vor allem für Anpassungsmassnahmen in Entwicklungsländer sind aufgrund der fehlenden «Return-on-Investment»-Aussichten öffentliche Mittel notwendig.
 

[1] Hervorhebungen durch den Autor

[2] «Internationale Klimafinanzierung – Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats 15.3798 vom 2. Juli 2015»

[3] Umbricht Rechtsanwälte, 2008: «Rechtsgutachten über den verfassungsrechtlichen Rahmen einer Klimalenkungsabgabe des Bundes».