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Wo sich die Hoffnungen des Südens treffen

09.12.2019, Internationale Zusammenarbeit,

Die Schweizer Politik ringt um einen gesetzlichen Rahmen zu Unternehmen und Menschenrechten. In Genf arbeiten die Staaten an einem rechtsverbindlichen UN-Vertrag dazu. Hier wie dort lassen die Zivilgesellschaft und ihre NGOs nicht locker.

Laurent Matile
Laurent Matile

Experte für Unternehmen und Entwicklung

Wo sich die Hoffnungen des Südens treffen

Der Menschenrechtsrat tagt im Saal XX des Genfer Palais des Nations. Er wurde 2008 renoviert, die Decke hat der spanische Künstler Miquel Barceló gestaltet.
© Magali Girardin / Keystone

Millionen von Menschen, insbesondere in den Ländern des Südens, verfolgen mit grossen Hoffnungen, was in la Genève internationale, am europäischen Sitz der Vereinten Nationen, verhandelt wird. Dort arbeitet seit 2014 eine Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats mit dem Ziel, einen rechtsverbindlichen multilateralen UN-Vertrag zu schaffen, der Unternehmen verpflichten soll, die Menschenrechte zu achten, wo immer sie tätig sind. Also auch in den Ländern des globalen Südens, wo nach wie vor Millionen von Menschen in unerträglicher Armut und Verletzlichkeit leben. Vom 14. bis 18. Oktober tagte die 5. Sitzungsrunde.

In sozialen Bewegungen der Zivilgesellschaft riskieren mutige Frauen und Männer häufig Kopf und Kragen, um sich gegen die Verletzung ihrer Menschenrechte und die Zerstörung der Umwelt zu wehren. Auch dank der globalen digitalen Vernetzung sind diese Bevölkerungsgruppen nicht mehr isoliert. Sie werden unterstützt von der Zivilgesellschaft des Südens – Gewerkschaften, NGOs und Kirchen – und ihre Kämpfe werden von der lokalen auf die nationale, die überregionale und schliesslich die internationale Ebene gebracht. Dank der Hilfe von Schwesterorganisationen im Norden, tragen kleine Abordnungen von Kleinbauern, Indigenen oder anderen Betroffenen diesen Protest bis in den Palais des Nations im internationalen Genf, das in der Frage Unternehmen und Menschenrechte gewissermassen das Zentrum der Welt ist.

In Genf sind internationale NGOs das Bindeglied zwischen den realen Problemen im Feld und dem Verhandlungstisch der Vereinten Nationen. Sie identifizieren, analysieren, strukturieren die Hoffnungen, die Erwartungen und vor allem die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerungen, sie übersetzen diese in den juristischen Fachjargon der multilateralen Verhandlungen.

Wir haben mit zwei dieser NGO-Akteure gesprochen, die diese komplexen, oft mühsamen, aber auch ermutigenden Verhandlungen in Genf seit vielen Jahren verfolgen und mitgestalten. Um in solch langwierigen multilateralen Verhandlungen zu bestehen, braucht es gleichermassen Weitsicht, Bescheidenheit und Hartnäckigkeit. Zwar ist das Ziel entscheidend, die Bedeutung des Prozesses sollte jedoch nicht unterschätzt werden. Keine Frage, dieser Weg ist kurvenreich und lang, doch die Kraft und Entschlossenheit von Ana María Suárez Franco von FIAN International und Carlos López von der International Commission of Jurists (ICJ) scheinen grenzenlos.

«Das neue Paradigma soll die Menschen über den Profit stellen.»
 

global: Warum setzt sich FIAN bei den Vereinten Nationen für einen verbindlichen Vertrags über Unternehmen und Menschenrechte ein?

Ana María Suárez Franco: Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Kampf für das Recht auf Nahrung. Dieses wird von multinationalen Konzernen zunehmend verletzt, und zwar im gesamten Ernährungssystem, angefangen bei der Landnahme, der Privatisierung von traditionellem Saatgut, der Finanzialisierung von Land, der Standardisierung von Ernährungsgewohnheiten durch die Agrar- und Ernährungsindustrie. Wir brauchen jetzt verbindliche Regeln auf internationaler Ebene. 

Welche Rolle spielen die rund 200 NGOs und sozialen Bewegungen innerhalb und ausserhalb der Verhandlungen in Genf?

Vorausschicken muss ich, dass 2011, als die Uno-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte verabschiedet wurden, viele soziale Bewegungen und NGOs die Befürchtung teilten, dass freiwillige Prinzipien wie die sog. Ruggie principles zu Unternehmen und Menschenrechten die Entwicklung verbindlicher Regeln verhindern würden. Genf ist weit weg von den benachteiligten Bevölkerungsgruppen im Süden, darum laden NGOs – sowohl aus dem Süden wie aus dem Norden – Vertreter dieser Bevölkerungsgruppen ein, nach Genf zu kommen. Hier verlinken sie in dynamischen Prozessen die Mobilisierung von lokalen, regionalen und internationalen Kämpfen mit ihrer juristischen Expertise. Angesichts der Krise des Multilateralismus und des Aufkommens von populistischen und autoritären Regierungen ist auch der Prozess sehr wichtig, nicht nur das Ergebnis. 

FIAN unterstützt insbesondere die Feminists for a Binding Treaty-Bewegung. Warum ist die Geschlechterperspektive für Ihre Organisation so wichtig?

Erstens sind Frauen besonders häufig auf negative Weise von Unternehmensaktivitäten betroffen und werden Opfer verschiedener Arten von Menschenrechtsverletzungen, nicht zuletzt als Opfer sexueller Gewalt. Dem ist mit spezifischen Präventivmassnahmen und beim Zugang zur Justiz Rechnung zu tragen. Der zweite Grund ist, dass diese Art von Verhandlungen immer noch von Männern dominiert wird, dabei gibt es immer mehr weibliche Expertinnen zu diesen Themen, sowohl bei NGOs wie bei Regierungen. Die weibliche Sicht- und Arbeitsweise muss auch bei diesen Themen gewährleistet sein (lächelt).

Was sind die Hindernisse für Opfer, um tatsächlich Zugang zur Justiz zu erhalten?

Am Wichtigsten ist die mangelnde Zugänglichkeit von Gerichten für arme Menschen – sei es weil die Gerichte zu weit weg sind, sei es weil sie ihre Rechte nicht kennen oder weil sie sich ein teures Verfahren und juristischen Beistand nicht leisten können. Beim UN-Vertrag, der in Genf verhandelt wird, gilt unser spezielles Augenmerk der Tatsache, dass die multinationalen Unternehmensstrukturen heute so undurchsichtig sind und bewusst missbräuchliche Strategien angewendet werden, um das geltende Völkerrecht auszuhebeln. Das wichtigste Beispiel hierfür ist der Fall von Chevron, die in Ekuador massivste Umweltschäden verursacht hat. Der Oberste Gerichtshof Ekuadors stellte diese zwar fest, dessen Urteil konnte aber nicht vollstreckt werden, weil Chevron Ekuador verlassen hatte und Vermögenswerte der Ölgesellschaft in anderen Ländern nicht beschlagnahmt werden konnten. Das kommt einer Rechtsverweigerung gleich. Der neue Vertrag muss in einer solchen Situation Abhilfe schaffen.    

Sie sprechen spezifische Hindernisse für Frauen bei der Verteidigung ihrer Rechte vor Gericht an. Können Sie das genauer erläutern?  

Frauen haben angesichts des patriarchalischen Systems oft Angst vor der Justiz. Darüber hinaus fürchten sie sich vor Vergeltungsmassnahmen ihrer eigenen Gemeinschaften, insbesondere von Männern in ihren Gemeinschaften. Kommt dazu, dass Frauen aufgrund ihrer Rolle in den Familien oft keine Zeit haben, in die Stadt zu reisen, in der sich die Gerichte befinden. Und die oft männlichen Richter sind selten sensibel für die besondere Situation der Frauen.

Warum ist es wichtig, dass an den Verhandlungen so viele internationale NGO-Netzwerke teilnehmen?

Es ist wichtig, um die verschiedenen Realitäten zu verstehen und aus den Fällen, Analysen der verschiedenen Netzwerke zu lernen. Wie die neue Genfer UNO-Direktorin Tatiana Valovaya betonte, stehen wir heute vor einem Wandel des sozialen und wirtschaftlichen Paradigmas. Doch niemand kann vorhersagen, was das neue Paradigma sein wird. Die Möglichkeit der Vernetzung so vieler Organisationen und Menschen ermöglicht eine breitere Reflexion, die über einen bestimmten Vertrag hinausgeht. Es geht auch um die Art des Völkerrechts, das wir entwickeln wollen, um damit ein besseres Leben für alle zu fördern und die Menschen über den Profit zu stellen.

Wie bewerten Sie den Fortschritt der Verhandlungen nach fünf Sitzungen der Arbeitsgruppen?

Es ist ein schwieriger Prozess. Wir wollen eine Rechtsnorm schaffen, die für alle Länder gilt, doch die Länder, in denen multinationale Unternehmen ihren Hauptsitz haben, sind (noch) nicht bereit, ernsthaft darüber nachzudenken. Aber der Prozess dauert bereits fünf Jahre, wir haben einen überarbeiteten Vertragsentwurf auf dem Tisch und immer mehr Länder beteiligen sich mit Textvorschlägen, das sind Fortschritte. Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs, der in mehreren Punkten noch verbessert werden muss, können wir weiterarbeiten. Die Welt ist am Erwachen, das widerspiegelt sich in den Demonstrationen in verschiedenen Regionen der Welt, wo die Menschen das bestehende System in Frage stellen; diese Demonstrationen erzeugen eine neue politische Dynamik, die helfen könnte, unsere Ziele zu erreichen. Der Vertrag wird nicht alle Probleme lösen (lächelt), aber er wird ein wichtiger Baustein sein. Zentral ist das offene Konzept von Gerichtsbarkeit im Vertrag; es bedeutet, dass Opfer nicht nur in den Ländern, in denen sie leben, Zugang zu Entschädigungen haben könnten, sondern auch dort, wo multinationale Unternehmen ihre Hauptsitze haben. Dort wo das Geld liegt.   

Die EU ist bei den Verhandlungen bisher sehr defensiv geblieben, im Gegensatz zu einiger ihrer Mitgliedstaaten, insbesondere Frankreich, Belgien und Spanien. Wie beurteilen Sie das?

Die EU vertritt Länder mit vielen Multis, aber auch solche, die unter Austeritätsmassnahmen leiden; eine entsprechend grosse Herausforderung ist es für die EU, mit einer Stimme zu sprechen. Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits nationale Gesetze erlassen und wollen allfällige Wettbewerbsnachteile, die sich daraus ergeben können, wieder ausgleichen. Diese Entwicklung ist ebenso ermutigend wie die Tatsache, dass die Regierungen wissenschaftliche Rechtsanalysen durchführen lassen. Ich hoffe darum, dass nächstes Jahr noch mehr Industrieländer aktiv zu den Verhandlungen beitragen werden; mit dem Wunsch, in Genf zu den Verfechtern der Menschenrechte zu gehören statt bloss die Interessen ihrer Unternehmen zu vertreten.

In der Schweiz haben rund 10 000 multinationale Unternehmen ihren Sitz, viele von ihnen sind auch in armen und fragilen Ländern tätig. Die Schweiz hat damit eine spezielle Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte…

Natürlich! Wir haben die Schweizer Regierung gebeten, die Verhandlungen zu unterstützen, aber manchmal brauchen Entscheidungsprozesse mehr Zeit. Wenn die Schweiz die Verteidigung der Menschenrechte ernst nimmt, sollte sie die Aktivitäten der Unternehmen so regulieren, dass Opfer besser geschützt werden und – wenn sie in ihrem Land keinen Zugang zu Entschädigungen haben – einen besseren Zugang zur schweizerischen Justiz gewährleistet bekommen. In diesem Zusammenhang waren die Rechtsgutachten und Analysen der Konzernverantwortungsinitiative (KoVI) für unsere Arbeit in Genf übrigens sehr nützlich. Es ist bemerkenswert, wie die Schweiz bei der Erarbeitung der UNO-Erklärung über die Rechte der Bauern als Brückenbauerin mit gutem Beispiel voran gegangen ist. Sie anerkannte, dass die Menschenrechte für die Gewährleistung der Menschenwürde sowohl im Norden als auch im Süden von wesentlicher Bedeutung sind. Ganz anders China und Russland, die in ihren Abschlusskommentaren darauf hinwiesen, dass sie sich auf die Anwendung ihres nationalen Rechts beschränken wollen. Ein rechtsverbindlicher UN-Vertrag zu Unternehmen und Menschenrechten könnte daher auch nützlich sein, um die Bürger des Nordens vor den Investitionen und Aktivitäten von Unternehmen aus diesen Ländern zu schützen.

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Die Kolumbianerin Ana María Suárez Franco koordiniert das Dossier Verantwortlichkeit bei FIAN International in Genf. FIAN steht für FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk; es wurde 1986 gegründet und war die erste internationale Menschenrechtsorganisation, die sich für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung einsetzte. FIAN hat als NGO beratenden Status bei den Vereinten Nationen. Ihre Arbeit stützt sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO Pakt I). FIAN hat in über fünfzig Ländern nationale Sektionen. FIAN Schweiz ist Teil der KoVI-Koalition.

«Die Staaten haben ihre Macht nur für die Liberalisierung der Märkte genutzt.»
 

global: Warum braucht es für die Internationale Juristenkommission (ICJ) einen rechtsverbindlichen UN-Vertrag, der die Achtung der Menschenrechte auch im Rahmen der Aktivitäten von multinationalen Unternehmen gewährleisten soll?  

Carlos López: Multinationale Unternehmen arbeiten mit komplexen Wertschöpfungsketten, zu denen Tochtergesellschaften, Subunternehmer und andere Geschäftsbeziehungen gehören. Die Komplexität und Undurchsichtigkeit dieser Strukturen ermöglicht es Unternehmen, sich den nationalen Gerichtsbarkeiten zu entziehen. Im Süden wie im Norden sind die Rechtsvorschriften in diesem Bereich unzureichend. Zwar verfügen die Staaten über die notwendige Legitimität und die Macht, um die Einhaltung der Menschenrechte durch Unternehmen zu regulieren und zu gewährleisten, doch sie wollten sie bisher nicht nutzen. Gleichzeitig haben sie ihre Macht genutzt, um in grossem Umfang die Liberalisierung der Märkte im Rahmen der WTO oder von Freihandelsabkommen voranzubringen.

Gegner der Einführung einer Haftungspflicht der Konzernmutter für die Tätigkeiten ihrer Tochtergesellschaften, Lieferanten oder anderer kontrollierter Geschäftspartner argumentieren, die Einführung einer solchen Haftung würde zu einer «Klagelawine» führen. Wie beurteilen Sie dieses Argument?

Bis jetzt war eine solche Häufung von Haftungsklagen noch nirgends zu beobachten. Die bisherigen Erfahrungen mit Gerichten in Ländern, wo multinationale Unternehmen ihren Hauptsitz haben, wie z. B. in Grossbritannien, den Niederlanden oder Kanada, haben vor allem gezeigt, wie kostspielig, komplex und zeitaufwändig solche Verfahren sind. Sie erfordern unter anderem Dolmetscher, Reisen und Gutachten, was alles erhebliche Kosten verursacht. Im Vereinigten Königreich variieren die Kosten für die Verteidigung eines Falls zwischen 100 000 und 1 Million Pfund. Darum sind bis jetzt nur ganz wenige Fälle vor Gericht gekommen. Das Risiko, vor Gericht zu verlieren und verpflichtet zu werden, die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenpartei zahlen zu müssen, ist ein weiterer abschreckender Grund für potentielle Kläger. Dazu kommt, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen oft gesundheitlich angeschlagen und gar nicht in der Lage sind, an oft über mehrere Jahre dauernden Gerichtsverfahren teilzunehmen. Aber das Risiko einer «Prozesslawine» sollte uns auch nicht daran hindern, für Gerechtigkeit zu sorgen und wenn es nötig ist, Gesetze zu ändern. Britische Gerichte haben schon 2005 festgehalten: «'Floodgates' ist kein überzeugender Grund, um Ungerechtigkeiten ungesühnt zu lassen. Dieses Argument wird immer dann vorgebracht, wenn eine Rechtsentwicklung in Betracht gezogen wird.»

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Der Peruaner Carlos López ist Rechtsberater der International Commission of Jurists (ICJ) in Genf und leitet deren Programm für Unternehmen und Menschenrechte. Die 1952 gegründete NGO verteidigt die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Ihr gehören sechzig Richter und Anwälte aus aller Welt mit herausragenden Kenntnissen in den verschiedensten Rechtssystemen an.

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