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Verantwortungsvoll investieren im Iran – geht das?
27.06.2017, Handel und Investitionen
Unternehmen müssen die Menschenrechte respektieren, auch bei Investitionen im Ausland. Welche Rolle soll die Schweiz bei der Erschliessung des Investoren-Eldorados Iran spielen?
Nach dem 2015 in Lausanne unterzeichneten Atomabkommen mit dem Iran gaben sich in Teheran westliche Wirtschaftsdelegationen die Klinke in die Hand, auch aus der Schweiz. Zwar ist aus schnellen Geschäften nichts geworden, doch mit der Wiederwahl des Reformers Hassan Rohani zum Präsidenten lebt deren Hoffnung – und die der iranischen Mehrheit – weiter.
Ein Land mit enormen, kaum ausgebeuteten Rohstoffvorkommen und 80 Millionen gut ausgebildeten EinwohnerInnen ist ein vielversprechender Markt. 2016 betrug das Schweizer Handelsvolumen mit Iran 517 Mio. CHF, Exporten von 496 Mio. standen Importe von 21 Mio. gegenüber. Doch Schweizer Unternehmen, namentlich die Banken, bleiben mit Investitionen im Land der Mullahs zurückhaltend. Der Grund: Die USA zögern weiterhin, ihre Sanktionen gegenüber dem Iran aufzuheben. So beteuern Credit Suisse und UBS bis heute keine Geschäftsverbindungen mit Iran zu unterhalten. Andererseits hat Vitol[1], der in der Schweiz domizilierte grösste Erdölhändler der Welt, im Januar 2017 der National Iranian Oil 1 Mrd. US-$ in Euro[2] geliehen. Als Sicherheit dienen zukünftige Exporte raffinierter Erdölprodukte.
Menschen- und Arbeitsrechte, Umweltstandards
Vorauszuschicken ist, dass die meisten ausländischen Investitionen den Zielen nachhaltiger Entwicklung zuwiderlaufen, denn sie gehen in die Erdöl- bzw. Erdgas-Ausbeutung. Und VertreterInnen iranischer Minderheiten weisen darauf hin, dass Investitionen das herrschende Regime stärkten statt der lokalen Bevölkerung zugute zu kommen. Bei einem Besuch des Parlaments in Bern verlangten sie, auf Investitionen im Iran ganz zu verzichten oder zumindest auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten bzw. die Einhaltung von Umweltstandards zu pochen. Das ist sehr viel leichter gesagt als getan, denn die Herausforderungen sind gewaltig:
- Die Privatsphäre im Internet in Iran ist kaum geschützt. Die Sicherheit aller, die professionell mit Informatik zu tun haben, ist latent gefährdet.
- Kinderarbeit ist weit verbreitet, geschätzte 3 Millionen Kinder sind davon betroffen.
- Sexuelle Belästigung wird kaum verfolgt, ist aber in der Arbeitswelt stark verbreitet.
- Die Arbeitssicherheit ist prekär. Gemäss der iranischen Organisation für Rechtsmedizin sind von Mai bis Juli 2015 650 Menschen bei Arbeitsunfällen getötet worden, 10'109 wurden verletzt und die Dunkelziffer liegt möglicherweise noch sehr viel höher. ArbeitnehmerInnen im Iran, die sich weigern unter gefährlichen Bedingungen zu arbeiten, geniessen keinen rechtlichen Schutz. Tödliche Arbeitsunfälle ereignen sich im Iran achtmal häufiger als im globalen Durchschnitt.
- Beunruhigend ist auch das Ausmass der Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Gozinesh-Gesetz verbietet Frauen, religiösen und ethnischen Minderheiten aber auch Regimegegnern den Zugang zu gewissen Berufen. Von den drei Millionen nach Iran geflüchteten AfghanInnen sind zwei Drittel illegal im Land und werden dementsprechend ausgebeutet und diskriminiert.
- Die Hälfte der iranischen Bevölkerung gehören einer Minderheit an, die diskriminiert wird. So ist zum Beispiel in den kurdischen Gebieten die Arbeitslosigkeit höher, der Lebensstandard tiefer und der Zugang zur Bildung eingeschränkt, Infrastruktur und Grundversorgung sind ungenügend. Ausländische Investitionen konzentrieren sich auf Teheran – dabei wäre es wichtig, mit vereinbarten Quoten auch in den von Minderheiten bewohnten Regionen Arbeit zu schaffen.
- Die Korruption ist stark verbreitet. Das Land liegt im Index von Transparency International (2016) auf Rang 131 von 176 erfassten Ländern.
- Gewerkschaftsrechte werden nicht respektiert, die unabhängige Vertretung von ArbeitnehmerInnen ist verboten. Es gibt kein Gesetz, das diese vor Missbrauch, Diskriminierung oder Belästigung schützt. ArbeiterInnen geniessen keinen Kündigungsschutz, kein Streikrecht. Wer die Arbeit niederlegt, riskiert Peitschenhiebe. Gewerkschaftsführer gelten als Staatsfeinde und werden immer wieder ins Gefängnis gesteckt.
- Der Rechtsstaat ist schwach, es gibt willkürliche Verhaftungen, weder Meinungsäusserungs- noch Versammlungsfreiheit sind garantiert. Die Justiz ist nicht unabhägnig.
- Bei staatlichen Prestige-Projekten kommt es zu illegalen Enteignungen und erzwungenen Räumungen.
- Die Umwelt ist stark gefährdet. Laut Issan Kalantari, einem früheren Landwirtschaftsminister, steuert der Iran wegen der zunehmenden Wasserknappheit auf eine ökologische Katastrophe zu. Luftverschmutzung und Versteppung sind weitere Probleme, die durch ausländische Investionen sogar noch zunehmen könnten.
- Schliesslich kann es ausgesprochen schwierig sein, verlässliche Geschäftspartner zu finden, denn die Führungsstrukturen im Iran sind undurchsichtig und einzelne Ansprechpartner können noch mit Sanktionen belegt sein.
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Verantwortung der Schweiz
Eine prekäre Situation also, an der das religiöse Establishment, das im Iran die entscheidenden Fäden in der Hand hält, nichts Wesentliches zu ändern bereit scheint. Und eine Zivilgesellschaft, die Veränderungen hör- und sichtbar einfordert, tolerieren die Mullahs nicht.
Unter diesen Umständen müssen die Herkunftsländer von Investoren eine besondere Verantwortung einfordern, so verlangen es die Uno-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte. In seinem Nationalen Aktionsplan (NAP) vom 9. Dezember 2016 zur Umsetzung dieser Leitprinzipien unterstreicht der Bundesrat, dass er von den Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte nicht nur in der Schweiz verlangt, sondern überall wo sie aktiv sind. Doch im NAP steht nichts darüber, mit welchen konkreten Massnahmen der Bundesrat sicherstellen will, dass die betroffenen Unternehmen ihre Verantwortung auch tatsächlich wahrnehmen.
Alliance Sud ist überzeugt, dass der Bundesrat mit verbindlichen Massnahmen sicherstellen muss, dass Schweizer Unternehmen die Menschenrechte und Umweltstandards vollumfänglich einhalten, namentlich durch die Verankerung des Prinzips der Sorgfaltsprüfung, das sich in drei Etappen gliedert:
- Identifizieren, ob Menschenrechte verletzt werden könnten
- Vorbeugende und korrigierende Massnahmen treffen
- Bericht erstatten
Der Bundesrat sollte in erster Linie die Schweizer Unternehmen für die schwierige Menschenrechtslage im Iran sensibilisieren. In seine Dialoge mit problematischen Regimen über Meinungsäusserungsfreiheit und Todesstrafe sollte der Bundesrat auch die Fragen nach dem Umgang von Unternehmen mit den Menschenrechten aufnehmen. So wie es andere Länder bereits tun. Und schliesslich stellt sich auch die Frage, welchen Beitrag die Schweiz leistet – gerade wenn Schweizer Investoren beteiligt sind – um die Beachtung der Menschenrechte zu fördern; darunter namentlich die internationalen Normen der Arbeitsrechte.
[1] Chiffre d’affaires de $152 milliards en 2016.
[2] Vitol clinches $1 billion pre-finance oil deal with Iran: sources, Reuters, 4. Januar 2016