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Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF)

22.01.2019, Finanzen und Steuern

Am 19. Mai wird erneut über die Unternehmenssteuerrefom abgestimmt, die vom Parlament mit einer Zusatzfinanzierung der AHV verknüpft wurde. Entwicklungspolitisch stellt die Vorlage zur abgelehnten USRIII keinen nennenswerten Fortschritt dar.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF)

Die Verknüpfung der beiden sachfremden Geschäfte Unternehmensbesteuerung und AHV-Finanzierung durch das Parlament wird landläufig als Kuhhandel bezeichnet.
© Pixabay

Nachdem das Referendum gegen die STAF zustande gekommen ist, werden die Stimmberechtigten erneut über die hängige Unternehmenssteuerreform befinden. Die steuerpolitische Analyse von Alliance Sud zeigt, dass die Vorlage aus entwicklungspolitischer Sicht im Vergleich mit der vor zwei Jahren verworfenen Unternehmenssteuerreform III (USR III) keine nennenswerten Fortschritte bringt.Erneut sollen die alten entwicklungsschädigenden Sondersteuerregime durch neue ersetzt werden.

Die aktuelle Vorlage würde die Schweizer Unternehmensbesteuerung zwar in eine international akzeptierte Form bringen und die alten Sondersteuerregime ausschliesslich für in der Schweiz versteuerte ausländische Konzerngewinne endlich abschaffen. Das ist aus entwicklungspolitischer Sicht sehr begrüssenswert. Sie schafft aber gleichzeitig neue Gewinnverschiebungsmöglichkeiten für multinationale Konzerne. Durch Gewinnverschiebungen in Tiefsteuergebiete wie die Schweiz entziehen die Konzerne den Entwicklungsländern jährlich geschätzte 200 Milliarden Dollar an möglichem Steuersubstrat.

Die ausführliche Alliance Sud-Analyse von Steuerdumpingvehikeln, die auch nach der allfälligen Abschaffung der alten Statusgesellschaften erhalten bleiben, zeigt, dass die anvisierte neue Schweizer Konzernsteuerpolitik nicht mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Uno-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals SDG) vereinbar ist. Als Land mit der höchsten Pro Kopf-Dicht an Hauptsitzen multinationaler Konzerne trägt die Schweiz aber eine spezielle Verantwortung im Kampf gegen die globale soziale Ungleichheit und für eine ausreichende Finanzierung der Agenda 2030.

Aufgrund des Steuerdumpings von Tiefsteuergebieten wie der Schweiz sinkt die Unternehmensbesteuerung weltweit seit Jahrzehnten. Dies verhindert in den Entwicklungsländern die dringendste öffentliche Versorgung benachteiligter Bevölkerungsschichten in den Bereichen Gesundheit, Bildung oder Infrastruktur. Dabei ist die Schweiz keine Trittbrettfahrerin auf dem Zug, der die globale Konzernbesteuerung in den Abgrund zieht – sie ist vielmehr eine der Lokomotiven und wird es mit der STAF auch bleiben.

Trotz der beträchtlichen Mängel im Steuerteil der Vorlage verzichtet Alliance Sud auf eine Abstimmungsparole zur STAF. Der AHV-Teil der Vorlage betrifft eine innenpolitische Frage, die über das entwicklungspolitische Mandat der Organisation hinausgeht. Gleichzeitig bestehen im Trägerkreis von Alliance Sud unterschiedliche Einschätzungen zur Frage, inwieweit eine entwicklungspolitisch gerechte Unternehmenssteuerreform auch über die aktuelle Vorlage hinaus möglich ist. Klar ist, dass eine solche Reform unabhängig vom Abstimmungsresultat im Mai notwendig bleibt.