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NAP: Ein langer steiniger Weg zeichnet sich ab

28.03.2017, Internationale Zusammenarbeit,

Vier Jahre brauchte der Bundesrat um auf Feld eins stehen zu bleiben: Firmen sollen nicht zu einer Sorgfaltsprüfung verpflichtet werden, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Stattdessen bleibt Freiwilligkeit Trumpf.

Laurent Matile
Laurent Matile

Experte für Unternehmen und Entwicklung

NAP: Ein langer steiniger Weg zeichnet sich ab

Bei seiner Güterabwägung zwischen Wirschaftsfreiheit und Schutz der Menschenrechtre, hat sich der Bundesrat mit seinem Nationalen Aktionsplan klar auf die Seite der Wirtschaftsverbände geschlagen. Diese sind aus dogmatisch-ideologischen Gründen gegen jegeliche Art verbindlicher Regeln zum Schutz der Menschenrechte. Bild: Heinz Karrer, Präsident und Monika Rühl, Vorsitzende der Economiesuisse-Geschäftsleitung.
© Keystone/Lukas Lehmann

Am vergangenen 9. Dezember hat der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Noch in der Wintersession wurden im Parlament fünf Interpellationen dazu eingereicht, die der Bundesrat im Februar 2017 beantwortet hat. Darum geht es im Wesentlichen:
Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP/JU) weist in ihrer Interpellation darauf hin, dass der NAP bei der Formulierung des Smart mix – also der von den Leitprinzipien vorgesehenen Verbindung verbindlicher und freiwilliger Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte –keine neuen verbindlichen Massnahmen aufführt. Seydoux erkundigt sich, ob der Bundesrat eine quantitative oder qualitative Analyse zur Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen durchgeführt habe. Der Bundesrat verneint dies, erwartet jedoch, «dass die beschlossenen Massnahmen eine positive Wirkung auf die Einhaltung der Menschenrechte haben werden» und erinnert an seine Unterstützung von freiwilligen Multi-Stakeholder-Initiativen  oder der Einführung des «Swiss Business and Human Rights Champions», einer Auszeichnung von Firmen mit Vorbildcharakter.      
Nichts Neues also: Der Bundesrat setzt weiterhin ausschliesslich auf freiwillige Massnahmen, um den Schutz der Menschenrechte zu garantieren.

In seiner Interpellation erinnert Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE) an die Gesetzesvorlagen, die auf internationaler Ebene bereits verabschiedet wurden oder in Beratung sind: Der 2015 in Grossbritannien verabschiedete Modern Slavery Act verlangt Transparenzvorschriften bei Wertschöpfungsketten, das Gesetz zur Sorgfaltsprüfungspflicht, das im Februar 2017 in der französischen Nationalversammlung beschlossen wurde oder die EU-«Richtlinie für eine verantwortungsvolle Handelsstrategie für Mineralien aus Konfliktgebieten», die demnächst verabschiedet werden soll. In seiner Antwort zeigt sich der Bundesrat davon wenig beeindruckt und meint, «dass mögliche Regelungen in diesem Bereich international breit abgestützt sein sollen, um eine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu verhindern.» Der Bundesrat schreibt, er verfolge namentlich die Entwicklungen in der EU in Bezug auf die rechtsverbindliche Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen  und kündigt eine Vorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus, die sich an der Regelung der EU orientiert.
Mit anderen Worten: Obwohl international die Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht im Zentrum steht, will der Bundesrat nichts Entsprechendes für die Schweiz in Betracht zu ziehen.

Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) erkundigt sich in ihrer Interpellation,  wie der Bundesrat Menschenrechtsfragen bei den bundesnahen Betrieben (Swisscom, Post, SBB) abklären will. Der Bundesrat antwortet, vorgesehen sei «die Erarbeitung einer Bestandesaufnahme zur Wahrnehmung der Corporate Social Responsibility (CSR)». Die Ergebnisse würden in der zweiten Jahreshälfte 2017 vorliegen und jedenfalls sei sich der Bundesrat «seiner Verantwortung und seiner Vorbildfunktion im Bereich der bundesnahen Betriebe bewusst.» Die Geduld ist eben doch die Mutter aller Tugenden.
In ihrer Interpellation ruft Nationalrätin Tiana Moser (GDP/ZH) in Erinnerung, dass der NAP die Kohärenz zwischen Wirtschafts- und Menschenrechtspolitik und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bundesstellen erhöhen sollte. Sie moniert, «die konkreten Ziele und Resultate, die der Bundesrat mit dieser Strategie erreichen will, sowie die Indikatoren, die eine Evaluation ermöglichen, erscheinen in der Strategie nicht klar» und verlangt entsprechende Präzisierung. In seiner Antwort bestätigt der Bundesrat, dass der NAP in Zukunft als Referenzrahmen auch für Fragen der Kohärenz fungieren soll. Was Aussenwirtschaft und Menschenrechtsschutz betrifft, verweist der Bundesrat dann jedoch auf seinen Aussenwirtschafts- bzw. den Aussenpolitischen Bericht. Darüber hinaus bestätigt der Bundesrat, dass er eine externe Evaluation über die Umsetzung des NAP in Auftrag gegeben werde, die allfällige Lücken bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch die Schweiz identifizieren werde. Last but not least nimmt der Bundesrat eine Kritik der Konzernverantwortungsinitiative auf und zeigt sich bereit, dass der NAP neu alle zwei – und nicht wie ursprünglich vorgesehen – alle vier Jahre überprüft und, wenn nötig, aktualisiert wird.
Es ist das Eingeständnis des Bundesrats, dass die Frage der Politikkohärenz zu wenig stark gewichtet wurde.  

Schliesslich kommt Nationalrätin Sibel Arslan (GP/BS) in ihrer Interpellation auf die Implementierung der Uno-Leitprinzipien zu sprechen. Zwar betone der Bundesrat, wie wichtig es sei, die Prinzipien in die verschiedenen Strategien und Politikbereiche der Bundesverwaltung zu integrieren. Bis heute seien dies jedoch erst in die Menschenrechtsstrategie des Aussendepartements (EDA) 2016-2019 und in die Strategie Nachhaltige Entwicklung aufgenommen worden. In den letzten beiden Berichten zur Aussenwirtschaftspolitik (2014, 2015) wurde zwar auf die Corporate Social Responsibility der Unternehmen und die Nachhaltigkeit eingegangen, es fehlte aber eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit den Uno-Leitprinzipien. Arslan möchte darum vom Bundesrat wissen, ob die Uno-Leitprinzipien in Zukunft in alle Strategien, die einen Zusammenhang mit Wirtschaft und Menschenrechten haben, integriert werden und ob im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik systematisch ein Kapitel zu den Uno-Leitprinzipien eingefügt werde.
In seiner Antwort bekräftigt der Bundesrat seine Absicht, die Uno-Leitprinzipien zukünftig als zentralen Referenzrahmen in allen relevanten Strategien aufzunehmen; es sei jedoch nicht vorgesehen im Aussenwirtschaftsbericht systematisch ein Kapitel zu den Uno-Leitprinzipen einzufügen. Dafür werde die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien im Bericht 2016 im Kapitel zur Nachhaltigkeit angesprochen und sie sollen auch in zukünftigen Aussenwirtschaftsberichten, sofern angemessen, thematisiert werden.
Ein elegant formulierte Ausrede, immerhin.

Fazit

Der Bundesrat anerkennt, dass die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien ein «laufender Prozess» ist. Dabei soll es gelingen «bei einer möglichst geringen Belastung der Unternehmen einen wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch in der Schweiz ansässige und/oder tätige Unternehmen (zu) gewährleisten». Als Ausgangspunkt ist das ein bedauerlich bescheidenes Ziel. Umso wichtiger ist, dass dieser Umsetzungsprozess eng begleitet wird. Dazu gehört, dass der Prozess möglichst regelmässig überprüft und sichergestellt wird, dass die Schweiz auf der Höhe der anderswo praktizierten best practice ist.

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