Medienmitteilung

Massiver Einbruch bei der Entwicklungsfinanzierung

10.04.2018, Entwicklungsfinanzierung

Die heute vom Bundesrat publizierten Daten zeigen: Die Schweiz verpasst das selbst gesetzte Ziel bei der Entwicklungszusammenarbeit klar. Sie entfernt sich damit weiter vom internatio­nalen Ziel, 0.7% des Nationaleinkommens für Entwicklungsfinanzierung aufzuwenden. Wäh­rend diese Quote bei den OECD-Ländern knapp stabil blieb, bricht sie in der Schweiz von 0.53% auf 0.46% ein. Ein Rückgang um happige 14%.

Massiver Einbruch bei der Entwicklungsfinanzierung

von Eva Schmassmann, ehemalige Fachverantwortliche «Politik der Entwicklungszusammenarbeit»

2011 setzte das Schweizer Parlament das Ziel, die APD-Quote – Entwicklungsfinanzierung (Aide publique au développement) als Anteil am Bruttonationaleinkommen (BNE) – auf 0.5% zu erhöhen. Dieses Ziel wurde 2015 erreicht. Einerseits dank wachsenden Budgets für die Programme der Ent­wicklungszusammenarbeit, vor allem aber infolge wachsender Ausgaben für Asylsuchende in der Schweiz; diese dürfen gemäss internationalen Standards ebenfalls als Entwicklungsausgaben ange­rechnet werden. Letzten September bestätigte der Nationalrat mit klarer Mehrheit, dass er auch weiterhin am Ziel der 0.5% festhalten will. Die aktuellen Zahlen zeigen nun jedoch, dass die Schweiz wieder auf das Niveau von 2013 zurückgefallen ist. 2017 sank die APD-Quote auf 0.46% des BNE.

Der Rückgang der APD-Quote lässt sich zwar hauptsächlich mit dem Rückgang der Kosten für Asyl­suchende in der Schweiz erklären. Doch auch der Anteil der eigentlichen Entwicklungszusammen­arbeit ist zurückgegangen. 2016 belief sich die APD-Quote abzüglich Kosten für Asylsuchende noch auf 0.43%. 2017 ist dieser Anteil auf 0.41% gesunken. So standen der langfristigen Entwicklungszu­sammenarbeit der DEZA 2017 rund 120 Millionen CHF weniger zur Verfügung als noch 2016. Das ist ein Rückgang um 8%. Der Grund für diesen Rückgang liegt in den Sparprogrammen, die in den letz­ten Jahren die Entwicklungszusammenarbeit überproportional trafen. Mit einem Anteil am Bundesbud­get von 4% trug die Entwicklungszusammenarbeit über 25% der Sparmassnahmen, die im Stabilisie­rungsprogramm 2017-2019 umgesetzt wurden. Zusammen mit dem Voranschlag 2018 präsentierte der Bundesrat erneut ein Sparprogramm, bei dem wiederum 20% der Massnahmen zulasten der Entwicklungszusammenarbeit und damit der Ärmsten weltweit gehen. Für Alliance Sud, den Think-and-Do-Tank der Schweizer Entwicklungsorganisationen, ist dies umso stossender, als der Bundes­haushalt 2017 gleichzeitig einen Rekordüberschuss von knapp 5 Milliarden Franken ausweist.

2016 machten die Ausgaben für Asylsuchende noch 19.4% der als Entwicklungsgelder angerechne­ten Ausgaben aus. Aufgrund sinkender Asylgesuche in der Schweiz sinkt der Anteil 2017 auf 9.2%. Im internationalen Vergleich platziert sich die Schweiz damit knapp unterhalb des Durchschnitts der im Entwicklungsausschuss (DAC) der OECD vertretenen Länder (9.7%). Sie gehört seit langem zum ersten Mal nicht mehr zu den Ländern, die sich am meisten entwicklungsfremde Kosten als Entwick­lungsgelder anrechnen lassen.

Dass Ausgaben für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden in ihrem ersten Jahr ge­mäss Richtlinien des OECD-DAC der Entwicklungsfinanzierung angerechnet werden können, wird von Alliance Sud scharf kritisiert. Eva Schmassmann: «Das ist ein Etikettenschwindel, da diese Gelder keinen Entwicklungsnutzen in Entwicklungsländern beinhalten. Sie helfen nur, die Entwicklungsaus­gaben grösser darzustellen als sie es tatsächlich sind.» So war die Schweiz in den letzten Jahren jeweils die grösste Empfängerin ihrer eigenen Entwicklungsgelder (siehe auch Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit und Asylkosten – Die Schweiz im internationalen Vergleich).