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Lückenhafter neuer Nationaler Aktionsplan (NAP)

11.02.2020, Internationale Zusammenarbeit,

Der Bundesrat hat den Nationalen Aktionsplan der Schweiz (NAP) 2020-2023 zur Einhaltung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Es stellt keine solide Grundlage für die Respektierung der Menschenrechte im Ausland dar.

Laurent Matile
Laurent Matile

Experte für Unternehmen und Entwicklung

Lückenhafter neuer Nationaler Aktionsplan (NAP)

Der neue NAP folgt auf den ersten für den Zeitraum 2016-2019, den der Bundesrat im Dezember 2016 in Erfüllung eines parlamentarischen Postulats veröffentlicht hatte. Für das Verfassen des neuen NAP stützte sich der Bundesrat auf eine verwaltungsextern in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel: «Bestandsaufnahme über die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den Bund und durch Schweizer Unternehmen». Sie enthält neben einer Bestandsaufnahme eine Reihe von Empfehlungen, die im revidierten NAP aber nur teilweise übernommen wurden. Akteure der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft waren im August 2019 eingeladen, eigene Inputs zu geben und einen ersten NAP-Entwurf zu kommentieren.

Der neue Aktionsplan enthält zwar einige Verbesserungen, aber er bietet in den Augen der Zivilgesellschaft keine solide Grundlage um zu garantieren, dass die Schweizer Unternehmen bei ihren Aktivitäten und Beziehungen mit Handelspartnern im Ausland die Menschenrechte respektieren.

Hier finden Sie die Analyse und den Kommentar zum NAP 2020-2023 folgender zivilgesellschaftlicher Organisationen.

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