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Medienmitteilung
Frankreich führt Sorgfaltsprüfungspflicht ein
22.02.2017, Internationale Zusammenarbeit
Frankreich hat eine Sorgfaltsprüfungspflicht für multinationale Konzerne verabschiedet und setzt damit den Kern der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte um. Die Verabschiedung dieses «devoir de vigilance» ist vorbildlich.
von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud
Frankreich hat gestern Abend eine Sorgfaltsprüfungspflicht für multinationale Konzerne verabschiedet und setzt damit den Kern der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte um. Die Verabschiedung dieses «devoir de vigilance», also der Sorgfaltsprüfungspflicht, ist vorbildlich.
Die Konzernverantwortungsinitiative fordert die Einführung eines analogen Mechanismus: Schweizer Konzerne sollen den Schutz der Menschenrechte und Umwelt verbindlich in ihre Geschäftsabläufe einbauen. Das Mittel dazu ist ebenso die Sorgfaltsprüfungspflicht. Damit werden alle Konzerne verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeiten systematisch auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken zu überprüfen und falls nötig Massnahmen zu ergreifen.
In der Schweiz zeigt sich der Bundesrat bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien bislang mutlos. Er verabschiedete 2016 einen zahnlosen «Nationalen Aktionsplan (NAP)», und im Januar 2017 hat er die Konzernverantwortungsinitiative ohne Gegenvorschlag zu Ablehnung empfohlen. Nun wird der Bundesrat die Botschaft erarbeiten, bevor die Initiative in die zuständigen Kommissionen des National- und Ständerats kommt.
Die Konzernverantwortungsinitiative wird von einer breiten Koalition getragen, welche aus über 80 Entwicklungs-, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden besteht. Unterstützung geniesst die Initiative in einem breiten politischen Spektrum: www.konzern-initiative.ch/komitee-unterstuetzer
Für Rückfragen: Tom Cassee, Konzernverantwortungsinitiative, Medien und Kommunikation, 079 755 21 24