Bundesrat zu KoVI: Unbestrittener Handlungsbedarf

15.09.2017, Internationale Zusammenarbeit

In seiner Botschaft zur Konzernverantwortungsinitiative bezeichnet der Bundesrat Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Konzerne als Problem. Er setzt jedoch auf freiwillige Massnahmen und lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.

Bundesrat zu KoVI: Unbestrittener Handlungsbedarf

von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Konzernverantwortungsinitiative veröffentlicht. Obwohl er Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz als Problem bezeichnet, setzt er auf freiwillige Massnahmen und hofft, dass auch dubiose Multis in Zukunft die Menschenrechte achten. Doch diverse Beispiele zeigen, dass Freiwilligkeit nicht zu einem Umdenken in allen Konzernzentralen führt. Deshalb haben viele Länder verbindliche Gesetze verabschiedet, beispielsweise gegen Kinderarbeit.

Das fordert die Initiative

Die Initiative will alle Konzerne verpflichten, die Menschenrechte bei ihren Geschäften zu achten. Damit sich alle Multis an das neue Gesetz halten, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen haften, die sie verursachen.

Initiative wird korrekt wiedergegeben

Die Initiantinnen und Initianten begrüssen, dass der Bundesrat - ganz im Gegensatz zu den Konzernlobby-Organisationen Economiesuisse und Swissholdings - die Initiative korrekt beschreibt. So führt er aus, dass die vorgeschlagene Haftungsregelung nur für Menschenrechtsverletzungen gilt, welche ein Konzern bzw. seine Tochtergesellschaft direkt begeht. Auch gibt er richtig wieder, dass die KMU ausgenommen sind.

Kommentar vom Co-Präsident Initiativkomitee, Dick Marty

Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees, kritisiert, dass der Bundesrat weiterhin nur auf freiwillige Massnahmen setzen will: «Damit alle Multis anständig wirtschaften, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen haften, die sie verursachen. Das ist auch im Interesse der anständigen Unternehmen und schützt den Ruf des Werkplatzes Schweiz.»

Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Dick Marty, Co-Präsident Initiativkomitee, 079 621 29 39
Rahel Ruch, Koordinatorin der Konzernverantwortungsinitiative, 076 517 02 08

Material zur Initiative

Kurzanalyse zur Botschaft des Bundesrats vom 15. September 2017: http://konzern-initiative.ch/kurzanalyse/
Erläuterungen zum Initiativtext: http://konzern-initiative.ch/?p=4042