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USR III: Die Zementierung globaler Ungerechtigkeit

07.02.2017, Finanzen und Steuern

Alleine durch die Steuervermeidung von Konzernen verlieren Entwicklungsländer jährlich über 200 Milliarden Dollar. Geld verlieren arme Länder vor allem durch die Gewinnverschiebung dorthin, wo die Unternehmenssteuern tief sind, z.Bsp. in die Schweiz.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

USR III: Die Zementierung globaler Ungerechtigkeit

© Rainer Sturm / pixelio.de

Mitarbeiter des Internationalen Währungsfonds (IWF) haben errechnet, dass alleine durch die Steuervermeidung von Konzernen Entwicklungsländer jährlich über 200 Milliarden Dollar verlieren. Zum Vergleich: Im Rahmen der gesamten Entwicklungszusammenarbeit der reichen Länder flossen 2015 nur 131 Milliarden Dollar von Nord nach Süd. Alleine durch die Steuerflucht von Konzernen verlieren die Entwicklungsländer also viel mehr Geld an die Industrieländer, als sie durch die Entwicklungszusammenarbeit von diesen erhalten. Geld verlieren arme Länder vor allem dadurch, dass globale Konzerne ihre Gewinne, die sie in diesen Ländern erwirtschaften, nicht auch dort versteuern, sondern sie dorthin transferieren, wo die Unternehmenssteuern viel tiefer sind. Zum Beispiel in die Steueroase Schweiz.

Bis jetzt haben die Konzerne in der Schweiz für diese Gewinnverschiebungen die klassischen Briefkastenfirmen benutzt. Die EU-, die OECD- und die G20-Länder haben die Steuerprivilegien für diese juristischen Konstrukte aber in den letzten Jahren für illegal erklärt. Unter Druck geraten muss die Schweiz diese jetzt abschaffen. Nun soll die Unternehmenssteuerreform III (USR III) nach dem Willen der rechten Parlamentsmehrheit in Bern die alten Privilegien für Holding- und lHoliBriefkastenfirmen durch neue Sondersteuerregeln ersetzen und für eine generelle Absenkung der Gewinnsteuern in den Kantonen sorgen. Darüber stimmen die Schweizer Stimmberechtigten am 12. Februar ab. Sagen diese Ja, würde die Schweiz weiter zu den weltweit beliebtesten Steueroasen für globale Konzerne gehören.

Eine Annahme der USR III hätte aber sowohl für den Service Public in der Schweiz wie auch für jenen in den ärmeren Länder ausserhalb der OECD einschneidende Konsequenzen. Hierzulande drohen jährliche Steuerverluste in mehrstelliger Milliardenhöhe, die auf Kosten der sozialen Sicherungssysteme, der Bildung, der Gesundheit und der Kultur gehen könnten. Gleichzeitig wird sich bei den Gewinnverschiebungen der Konzerne aus den Entwicklungsländern in die Steueroase Schweiz nichts ändern. Zum Schaden des Service Public in diesen Ländern. Auch dort werden dies in erster Linie jene Teile der Bevölkerung bezahlen müssen, die auf funktionierende öffentliche Dienste im Gesundheits-, Bildungs- oder Infrastrukturbereich angewiesen sind.

Die neuen Steuerprivilegien für Konzerne in der USR III schaden also der Schweizer Krankenpflegerin genauso wie einem Kind im Rollstuhl in Ghana. Die Teilung der Welt in arme und reiche Länder droht erneut zementiert zu werden. Die OECD- und G20-Länder schaffen untereinander Steuertransparenz und für alle gültige Spielregeln. Dies ermöglicht dem Klub der Reichen einen Wettbewerb auf Augenhöhe. Der ökonomische Abstand zu allen anderen Ländern könnte sich aber wieder vergrössern. Dabei gäbe es durchaus Alternativen zu diesem schädlichen Steuerwettbewerb, der zwischen den Ländern der Welt genauso tobt wie zwischen den Schweizer Kantonen: Zum Beispiel die vorgeschriebene Veröffentlichung von Konzernbuchhaltungen (das sogenannte «Public Country-by-Country-Reporting»), um Gewinnverschiebungen innerhalb von Konzernen aufzudecken, unter denen vor allem auch Entwicklungsländer leiden. Das wäre auch eine sinnvolle Massnahme gegen die globale Reichtumsschere und ein Schritt hin zu einer faireren Weltwirtschaft. Von globaler Steuergerechtigkeit wollen in der Schweiz aber bisher weder der Bundesrat noch eine Mehrheit des Parlamentes etwas wissen. Wie dass die Stimmberechtigten sehen, werden wir am 12. Februar erfahren.