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USR III: Das neue Steuerschlupfloch

05.12.2016, Finanzen und Steuern

Ursprünglich sollte die Unternehmenssteuerreform III die Konzernsteueroase Schweiz austrocknen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer stellt diese Absicht nun gänzlich auf den Kopf. Sie dürfte auch den Entwicklungsländern schaden.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

USR III: Das neue Steuerschlupfloch

Wie gross das Loch sein wird, dass die Unternehmenssteuerreform III verursacht, ist kaum zu berechnen. Die USR II ging von Einbussen für die Bundeskasse von 80 Millionen Franken aus. Schliesslich betrugen die Steuerausfälle ein Vielfaches mehr. Bild: Illustration zweier sich annähernder schwarzer Löcher, die in einem aufgehen werden. Ein Ereignis, das Gravitationswellen auslösen wird.
© Russell Kightley/SCIENCE PHOTO LIBRARY/Keystone

Im Juni 2016 haben die eidgenössischen Räte die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) verabschiedet. Eigentlich sollte die Vorlage die Schweizer Steuerpolitik den neuen internationalen Standards von OECD, EU und G20 anpassen und die Steueroase Schweiz für Konzerne austrocknen. Sie zielt nun aber weit an dieser ursprünglichen Intention vorbei. Eine starke bürgerliche Mehrheit des Parlaments hat die Reformvorlage genutzt, um alte Sondersteuerregime durch neue zu ersetzen und den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen weiter anzuheizen. Mit dramatischen Konsequenzen: Befürchtet werden Steuerausfälle von mindestens 1,5 Milliarden Franken pro Jahr beim Bund, für gewisse Firmen könnte ein effektiver kantonaler Gewinnsteuersatz von nur noch 3% gelten. Gegen dieses Paket hat ein breites Bündnis aus links-grünen Parteien und Gewerkschaften mit über 57‘000 gültigen Unterschriften am 6. Oktober das Referendum eingereicht. Am 12. Februar 2017 wird über die Vorlage abgestimmt.

Steuervermeidung durch Konzerne kostet den Süden 200 Milliarden pro Jahr

Aus entwicklungspolitischer Sicht sind vor allem die verschiedenen neuen Sondersteuerregime problematisch, die Bundesrat und Parlament mit der USR III einführen wollen, um die alten, nicht mehr OECD-konformen Privilegien für Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften zu ersetzen. Ob sie neue Möglichkeiten für Gewinnverschiebungen innerhalb von Konzernen eröffnen werden, die ihren Hauptsitz in der Schweiz und Tochterfirmen in Entwicklungsländern haben, wird bei einem Ja zur USR III erst mit den noch auszuarbeitenden Verordnungen entschieden werden. Demokratiepolitisch ist das insofern problematisch, als dass die eigentlichen Steuererleichterungsdimensionen, welche die USR III multinationalen Konzernen eröffnet, erst durch diese Verordnungen klar werden. Deren Erlass liegt in der Kompetenz des Bundesrats. Steuerschlupflöcher stecken oft in den Details der Verordnungen und dazu haben substantiell weder die Stimmberechtigten noch das Parlament etwas zu sagen.

Klar ist aber jetzt schon: Die Patentbox, die zinsbereinigte Gewinnsteuer, Steuerabzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben sowie bei der Kapitalsteuer können grundsätzlich als Instrumente zur Gewinnverschiebung benutzt werden. Diese richten im globalen Süden verheerenden Schaden an: Gemäss Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) verlieren die Entwicklungsländer jährlich über 200 Milliarden Dollar durch die Steuervermeidung von Konzernen.
Umgekehrt steht für den Tiefsteuerstandort Schweiz einiges auf dem Spiel, wenn es nicht gelingen sollte, die alten Sondersteuerregime durch neue zu ersetzen. Nach Angaben des Bundesrats gibt es zurzeit 24‘000 Unternehmen in der Schweiz, die privilegiert besteuert werden. Sie bringen dem Bund jährlich etwa vier Milliarden Steuern ein und sollen rund 135‘000 bis 175‘000 Menschen beschäftigen. Auch wenn dies nur gerade 3,2% aller Beschäftigten in der Schweiz entspricht, betrifft es einzelne Regionen mehr als andere. Der Arc lémanique, der Kanton Zug oder die Region Basel beherbergen sehr viele privilegiert besteuerte Unternehmen. Im Kanton Basel-Stadt etwa kommen fünfzig Prozent aller Gewinnsteuereinnahmen aus privilegierten Quellen. Sogar die Basler SP-Finanzdirektorin Eva Herzog, die zu Beginn des politischen Prozesses aus nachvollziehbaren Gründen eine der wenigen prominenten BefürworterInnen der Reform in ihrer Partei war, liess mittlerweile durchblicken, dass sie den Gesetzesentwurf aus der Feder des Bundesrats jenem des Parlaments vorgezogen hätte.  

Eine Idee für die schwarze Liste der OECD?

Wer sich jene Version der zinsbereinigten Gewinnsteuer genauer anschaut, die der Ständerat ganz am Schluss des Differenzbereinigungsverfahrens noch in die Vorlage hineingeschrieben hat, kommt nicht um die Frage herum: Wofür soll diese zurzeit gut sein, wenn nicht, um Gewinnverschiebungen zu ermöglichen (siehe Kasten)? Das Instrument ermöglicht es den Unternehmen, auf sogenannt überschüssigem Eigenkapital erzielten Kapitalertrag (Zins) vom steuerbaren Gewinn abziehen zu können. Durch die Negativzinspolitik der Nationalbank liegt der Leitzins aber zurzeit im Minus. Deshalb können die Unternehmen bis auf weiteres nicht von diesem Konstrukt profitieren. Es ist ausserdem fraglich, wie lange die OECD die zinsbereinigte Gewinnsteuer noch dulden wird, da man in Belgien bereits klar negative Erfahrungen damit gemacht hat. Auch die EU-Kommission setzt diese in ihren neusten Vorschlägen gegen die Steuervermeidung auf die Abschussliste. Es kann also gut sein, dass das Instrument auf eine schwarze Liste kommt, bevor die Nationalbank die Negativzinsen aufgibt.

Steuergesetzgebung ist eine hochkomplexe Materie. Beherrscht wird sie vor allem von spezialisierten Steuerkanzleien und internationalen Beratungsunternehmen, die im Interesse ihrer Kundschaft Steuerschlupflöcher suchen und finden. Noch effizienter ist es, diese via Lobbying schon in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Mit dem Argument, die Standortattraktivität der Schweiz stehe auf dem Spiel, setzt die Offshore-Industrie hierzulande immer wieder ihre Interessen durch. Am 12. Februar werden wir sehen, ob dieses Argument auch an der Urne eine Mehrheit der Stimmberechtigten findet.