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Uno: Steuervorlage 17 schadet den Menschenrechten
04.10.2017, Finanzen und Steuern
Der UN-Sachverständige Juan Pablo Bohoslavsky hat die Auswirkungen der Schweizer Steuer- und Finanzplatzpolitik auf die Menschenrechte untersucht. Seine Befunde sind bemerkenswert. Die Steuervorlage 17 hält der Menschenrechtsexperte für bedenklich.
von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud
Ende September besuchte der UN-Menschenrechtsexperte Juan Pablo Bohoslavsky die Schweiz. Sein Auftrag: die menschenrechtlichen Folgen der schweizerischen Steuer- und Finanzplatzpolitik und die Bemühungen der Schweiz bei der Bekämpfung unlauterer Finanzflüsse zu prüfen. Im März 2018 wird Bohoslavsky dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einen umfassenden Schlussbericht vorlegen. Ein erster Zwischenbericht ist aber bereits Anfang Oktober den Medien vorgestellt worden. Die Befunde werden in der Schweiz vermutlich für heisse Köpfe sorgen.
Der Bericht macht zunächst einmal deutlich, wie schädlich unlautere Finanzflüsse für die Menschenrechte sind: Steuerflucht ins Ausland, Gewinnverschiebungen von multinationalen Konzernen und der Abfluss von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten entziehen den Entwicklungsländern Ressourcen, die sie sonst für ein gut funktionierendes Bildungssystem und Gesundheitswesen – also das Recht auf Bildung und das Recht auf Gesundheit – und überhaupt für einen funktionierenden Rechtsstaat einsetzen können. Steueroasen, die solche Gelder verstecken helfen, sind dafür mitverantwortlich, dass die Menschenrechte vielerorts nicht vollumfänglich gewährleistet sind.
Zu Rolle der Schweiz äussert sich der Bericht zwar diplomatisch, aber die Nachricht ist kristallklar: Es gibt noch viel zu tun, wenn der Finanzplatz und Unternehmensstandort Schweiz die Menschenrechte anderswo nicht gefährden soll! Äusserst bemerkenswert sind die Aussagen zur Steuervorlage 17, der Neuauflage der an der Urne versenkten Unternehmenssteuerreform III (USR III). Hier zeigt sich der UN-Experte besorgt über die potentiell schädlichen Menschenrechtsfolgen der überarbeiteten Reform. Die Vorlage könnte neue Anreize für die steuerlich motivierte Verschiebung von Unternehmensgewinnen in die Schweiz schaffen – also dazu beitragen, dass dem Ausland weiterhin die nötigen Einnahmen für die Gewährleistung der Menschenrechte fehlen. Der Bericht fordert die Schweiz deshalb auf, die geplante Reform zunächst auf ihre möglichen menschenrechtlichen und sozialen Folgen zu prüfen.
Lesenswert sind aber auch die kritischen Äusserungen zum Ausschluss der Entwicklungsländer vom automatischen Informationssaustausch (AIA) in Steuerfragen und zu Lücken im schweizerischen Dispositiv gegen die Geldwäscherei. Die Konzernverantwortungsinitiative erscheint im Bericht als notwendige Ergänzung zum nationalen Aktionsplan (NAP) des Bundesrates, der bei der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen voll und ganz auf freiwillige Massnahmen setzt. Hier empfiehlt der UN-Experte, der Bundesrat sollte sich ernsthaft Gedanken über die nötigen gesetzlichen Massnahmen machen.