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Standortnationalismus oder globale Solidarität?

21.03.2018, Finanzen und Steuern

Im April kommt die Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III in die erstberatende Parlamentskommission. In der bevorstehenden Debatte steht das globale Gewissen von SP, Grünen und den Mitteparteien auf dem Prüfstand.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

Standortnationalismus oder globale Solidarität?

Stimmungsbild am Rand der Glencore-Generalversammlung im Theater Casino Zug.
© Gaëtan Bally / Keystone

Wer sich eine global solidarische Schweiz wünscht, hatte nicht lange Grund zur Freude. Zwar verwarfen am 12. Februar 2017 deutliche 59,1 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten die Unternehmenssteuerreform III (USR3).

Doch auf die entschiedene Zurückweisung des bisherigen unternehmenssteuerpolitischen Paradigmas reagierte ein Grossteil der Schweizer Politik so als hätte es das Nein zur USR3 gar nie gegeben. Die euphemistisch Steuervorlage 17 (SV17) getaufte Neuauflage des Gesetzes, die der Bundesrat am 21. März präsentierte, entspricht in den entwicklungspolitisch entscheidenden Punkten jenem Entwurf, den er schon vor drei Jahren unter dem mittlerweile diskreditierten Titel Unternehmenssteuerreform III vorgestellt hatte. Nur die Teilbesteuerung für Dividenden und der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wurden etwas erhöht. Die Erhöhung des Kantonsanteils kommt dabei einer zusätzlichen Bundessubvention des interkantonalen Steuerwettbewerbes gleich und reisst so unter dem Strich nicht nur ein zusätzliches Loch in die Bundeskasse, sondern auch in jene der allermeisten Kantone. Denn sie schafft für die Kantone einen Anreiz, deren reguläre Gewinnsteuersätze weiter zu senken und befördert so das interkantonale «Race to the bottom».

Das Nein vom Februar 2017 war auch ein Nein zu einer parasitären Schweizer Standortpolitik, die auch in Zukunft Unternehmensgewinne in die Schweiz locken sollte, die im Ausland erwirtschaftet werden. Entwicklungsländern gehen durch solche Gewinnverschiebungen jährlich 200 Milliarden Dollar an potentiellen Steuereinnahmen verloren, wie der internationale Währungsfonds (IWF) schätzt. Wieviel davon genau in die Schweiz fliessen, weiss niemand. Weder der Bundesrat noch eine Mehrheit im Parlament waren bisher gewillt, hier wenigstens so viel Transparenz zu schaffen, wie das unter den gesetzlichen Voraussetzungen, die in Sachen Konzernbesteuerung in der Schweiz herrschen, überhaupt möglich wäre. Die Anziehungskraft der Schweizer Tiefsteuergebiete für Konzerne und die Geschäftsfelder der in der Schweiz ansässigen Konzerne sprechen aber stark dafür, dass ein signifikanter Teil dieser 200 Milliarden in und durch die Schweiz fliessen.

Steuerdumping mit Kinderzulagen abgeschmeckt

Die verheerenden globalen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform kümmern den Bundesrat aber weiterhin nicht. Vielmehr will er die ausländischen Steuerbehörden entzogenen Gewinne im Inland nun etwas stärker umverteilen: Nach dem Vorbild der kantonalen Vorlage in der Waadt hat er deshalb eine völlig sachfremde Erhöhung der Kinderzulagen in den neuen Entwurf geschrieben. Dieses «sozialpolitische Zückerchen» soll einen Teil der USR3-GegnerInnen auf die Seite der Befürworter ziehen. An den schon in der USR3 vorgesehenen neuen Sondersteuerregimen aber, der Patentbox, den Abzügen für «Forschung & Entwicklung» und an den Rabatten bei der Kapitalbesteuerung will der Bundesrat mit der SV17 nichts ändern. Er hat lediglich die Summe der möglichen Abzüge im Vergleich mit der USR3 etwas eingeschränkt. Entsprechend werden sich auch die zu befürchtenden Steuerausfälle beim Bund und den Kantonen in denselben Dimensionen bewegen wie bei der USR3 und erneut in die Milliarden gehen. Wahrscheinlich ist, dass im Parlament auch die äusserst umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer wieder zum Thema wird.

Was Alliance Sud an der USR3 kritisierte, bleibt mit der SV17 somit auf dem Tisch: Der Erhalt eines parasitären Geschäftsmodells. Im Ausland erwirtschafteter Mehrwert soll in der Schweiz privatisiert werden, mit entsprechend verheerenden Folgen für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Service public in den Ländern des Südens.

Angesichts dieser dreisten Wiederauflage eines direktdemokratisch verworfenen Gesetzesprojekts verhielten sich die Abstimmungssieger vom Februar 2017 – allen voran die rotgrünen Parteien – erstaunlich defensiv. Statt auf einen mittelfristigen Paradigmenwechsel in der Steueroase Schweiz hinzuarbeiten, signalisierten sie schon kurz nach dem Abstimmungserfolg Kompromissbereitschaft auf der Basis der alten Vorlage. Auf diese Weise bekannten sie sich in ihrer grossen Mehrheit im Grundsatz zu einer Fortführung der schmarotzerhaften Strategie in der Schweizer Konzernsteuerpolitik. Sowohl die SP-Parteispitze wie auch rotgrüne Exekutivmitglieder in Kantonen und Gemeinden scheinen im Hinblick auf die bevorstehende Auseinandersetzung im Parlament Kurs auf einen Kompromiss mit Mitte-Rechts nehmen zu wollen, der ganz im Zeichen des Standortnationalismus steht. Man will sich globalen Konzernen weiterhin mit Steuerdumping andienen, damit Steuersubstrat im Ausland absaugen und gleichzeitig dafür sorgen, dass dieses unter der inländischen Bevölkerung ein klein wenig ausgeglichener verteilt wird. Dieses Vorgehen ist auch demokratiepolitisch problematisch. Es setzt sich über das deutliche Verdikt der Stimmberechtigten gegen die USR3 hinweg, in dem es die verworfene Vorlage mit ein wenig sozialpolitischer Kosmetik einfach neu auflegt. Und es ist wirtschaftspolitisch äusserst kurzsichtig: In der seit zwanzig Jahren weltweit anhaltenden Abwärtsspirale bei den Unternehmenssteuern müssen Tiefsteuervorreiterinnen wie die Schweiz mittlerweile derart tiefe Besteuerungen von Konzernen in Kauf nehmen, dass sich der Standortwettbewerb selbst für dessen bisherige Profiteure in absehbarer Zukunft nicht mehr rechnen wird. Die daraus folgenden sozial- und gesellschaftspolitischen Verwerfungen werden auch für eine rein national orientierte Umverteilungspolitik zunehmend unhaltbar.

Widerstand formiert sich

Von zwei Seiten erwächst dieser Politik in der bevorstehenden Debatte zur Steuervorlage 17 allerdings Widerstand: Von den Delegierten der SP und Grünen und vom rechten Gewerbeverband. Erstere haben an ihren Versammlungen im Januar und Februar jeweils mit sehr grossen Mehrheiten Resolutionen verabschiedet, die der entwicklungspolitischen Verantwortung des Konzernstandorts Schweiz Rechnung tragen. Sie fordern für die kleine offene Schweizer Volkswirtschaft ein zukunftsträchtigeres Geschäftsmodell als das einer Steueroase. Dem Gewerbeverband sind umgekehrt die höheren Kinderzulagen und die Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden ein Gräuel. Sollten sich die SVP und Teile der FDP im Parlament der Position des Gewerbeverbandes anschliessen, wäre der Weg frei für einen Minimalkompromiss zwischen Teilen der FDP, den Mitteparteien und Rotgrün, der auf eine Zweiteilung der Vorlage hinauslaufen würde: In einem ersten Schritt in diesem Jahr würden dann nur die alten Privilegien für Briefkastenfirmen abgeschafft. Hier ist der internationale Druck mittlerweile gross: Diese Privilegien sind nicht mehr OECD-konform und die EU droht für den Fall, dass die Schweiz diese nicht bis Ende 2018 abgeschafft hat, mit Sanktionen. Alles Weitere würde später verhandelt. Aus der Perspektive einer ökologisch und sozial nachhaltigen Weltinnenpolitik wäre dieses Vorgehen sinnvoll, denn Möglichkeiten für schädliche Gewinnverschiebungen aus den Ländern des Südens in die Schweiz würden durch die ersatzlose Streichung der alten Privilegien massiv eingeschränkt. Allfällige Steuerausfälle durch die Abwanderung ehemals privilegierter Firmen könnten mittels neuen Einnahmen durch eine volle Besteuerung von Dividenden oder die Wiederabschaffung des Kapitaleinlageprinzips (KEP) kompensiert werden. Letzteres wurde erst mit der Unternehmenssteuerreform II 2008 eingeführt. Gemäss neuen Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung konnten Schweizer Konzerne mit Hilfe der KEP seit 2011 Reserven in der Höhe von zwei Billionen Franken einlagern. In den nächsten Jahrzehnten können sie diese sukzessive in Form von Gewinnen an ihre Aktionäre ausschütten – komplett unversteuert.

Dieser Artikel erscheint in der Frühlingsausgabe 2018 von GLOBAL+, die am ab 26. März bei den AbonnentInnen sein wird.
Siehe auch das Fact Sheet: Die Patentbox ermöglicht neue Gewinnverschiebungen aus dem Ausland in die Schweiz