Artikel

Mit der Coronakrise zu (noch mehr) Geld kommen

05.10.2020, Handel und Investitionen

In Lateinamerika klagen multinationale Unternehmen gegen Staaten, weil diese Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie getroffen haben. Investitionsschutzabkommen, die das zulassen, gehören abgeschafft!

Isolda Agazzi
Isolda Agazzi

Expertin für Handels- und Investitionspolitik sowie Medienverantwortliche Westschweiz

Mit der Coronakrise zu (noch mehr) Geld kommen

Mittagspause in der Firma K.P. Textil in San Miguel Petapa in Guatemala. Nach dem Covid-19-Ausbruch wurden Plexiglasplatten zum Schutz vor Ansteckung installiert.
© Moises Castillo / AP / Keystone

Es stand zu befürchten, jetzt ist es eingetroffen. Wie das Transnational Institute enthüllt, drohen mit Peru, Mexiko und Argentinien mindestens drei lateinamerikanischen Staaten Klagen vor Schiedsgerichten wegen Massnahmen, die sie zur Bekämpfung der Coronakrise getroffen haben. Was genau ist geschehen? Anfang April, als immer noch mehr PeruanerInnen ihre Arbeit zu verlieren drohten, verabschiedete das peruanische Parlament ein Gesetz zur Aussetzung der Autobahngebühren, um so den Waren- und Personenverkehr zu erleichtern bzw. zu vergünstigen. Die Reaktion der ausländischen Firmen, die über die entsprechenden Autobahnkonzessionen verfügen, kam schnell. Bereits im Juni kündigten sie an, Peru vor ein Weltbank-Schiedsgericht (ICSID - International Centre for Settlement of Investment Disputes) zu bringen. Verschreckt leitete die Wirtschaftsministerin einen Prozess zur Umgehung des Gesetzes und zur Beibehaltung der Mautgebühren ein, der jedoch verfassungswidrig sein könnte. Das wird als chilling effect bezeichnet: Aus Angst, dem ausländischen Investor eine sehr hohe Entschädigung – zuzüglich der Gerichtskosten – zahlen zu müssen, verzichtet eine Regierung auf eine im öffentlichen Interesse liegende Massnahme. Das peruanische Verfassungsgericht muss jetzt über die Rechtmässigkeit des exekutiven Rückziehers entscheiden und je nach Urteil werden die KlägerInnen entscheiden, ob sie ihre Beschwerde beim Schiedsgericht einreichen oder nicht.

Mexiko und Argentinien auf dem heissen Stuhl

Kurz darauf war die Reihe an Mexiko, ausländische Investoren zu verärgern, weil es infolge gesunkenen Stromverbrauchs die Produktion erneuerbarer Energien eingeschränkte. Gleich mehrere auf internationale Schiedsgerichtsbarkeit spezialisierte Anwaltskanzleien beschwörten die davon betroffenen ausländischen Energieunternehmen, doch eine potentiell einträgliche Klage gegen Mexiko einzureichen. Spanische und kanadische Unternehmen haben diese Möglichkeit bereits ausdrücklich in Betracht gezogen. Und schliesslich der Fall von Argentinien, das immer tiefer und tiefer in einer nicht enden wollenden Krise versinkt. Am 22. Mai erklärte die Regierung, dass sie ihre Schulden bei ausländischen Gläubigern, darunter bei BlackRock, der weltweit grössten Vermögensverwaltungsgesellschaft, nicht zurückzahlen könne. Gleichzeitig wurden mit der Zustimmung des Internationalen Währungsfonds (IWF) Verhandlungen über eine Umschuldung der öffentlichen Schulden in Höhe von 66 Milliarden US-Dollar geführt. Am 4. August erklärte sich Argentinien zur Zahlung von 54,8% seiner Schulden bereit, BlackRock hatte 56% verlangt, Argentinien hatte zunächst nur 39% offeriert. Diese Kapitulation war kein Zufall: Am 17. Juni hatte White and Case, die Anwaltskanzlei von BlackRock, damit gedroht, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um Argentinien zum Einlenken zu zwingen – ein kaum verhüllter Hinweis auf die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es war dieselbe Anwaltskanzlei gewesen, die 2016 im Namen von 60 000 italienischen Gläubigern 1.35 Milliarden US-Dollar gegen den argentinischen Staat erstritten hatte. Diese hatten (im sog. Fall Abaclat) die von der Regierung zur Bewältigung der Wirtschaftskrise von 2001 vorgeschlagene Umschuldung abgelehnt.

Wenn Multis treaty shopping betreiben

Ebenfalls in Lateinamerika, in Bolivien, sind zwei Schiedsverfahren hängig zwischen dem Staat und dem in der Schweiz beheimateten Rohstoffkonzern Glencore. Bolivien hat aufgrund der Pandemie die vorübergehende Aussetzung der Schiedsverfahren in zwei Bergbaustreitigkeiten beantragt. Die Pandemie hindere die bolivianische Regierung daran, die erforderlichen Dokumente vorzulegen, La Paz beruft sich dabei auf höhere Gewalt. Allerdings ohne Erfolg. Die Glencore-Klagen stützen sich notabene nicht auf das Investitionsschutzabkommen (ISA) zwischen der Schweiz und Bolivien, denn der Andenstaat hat dieses wie andere Entwicklungs- und Schwellenländer (Ekuador, Indonesien, Indien, Südafrika) gekündigt. Glencore ist es gelungen, sich für das Schiedsverfahren als britisches Unternehmen auszugeben und bezieht sich auf ein ISA zwischen Grossbritannien und Bolivien. Dieses Vorgehen ist keineswegs unüblich und trägt in Fachkreisen den schönen Namen treaty shopping. Eine multinationale Firma beruft sich dabei auf jenen zwischenstaatlichen Vertrag, der ihm am meisten Nutzen verspricht. Ein weiteres Unternehmen, das dieses treaty shopping praktiziert, ist Chevron. Der US-Energiekonzern, der seit mittlerweile dreissig (!) Jahren wegen fahrlässiger Umweltverschmutzung im Amazonasgebiet in einen Rechtsstreit mit Ekuador verwickelt ist, hat gegen die Philippinen eine Klage um eine offshore Gasbohrplattform eingereicht. Chevron kann sich dabei auf das schweizerisch-philippinische ISA berufen, das ihm offenbar bessere Chancen einräumt, den Rechtsstreit gegen den asiatischen Inselstaat zu gewinnen.

Die routinemässige Androhung und häufige Einreichung von Klagen multinationaler Unternehmen gegen Staaten hat dazu geführt, dass immer mehr Länder Sinn und Zweck von ISA hinterfragen. Dies tun sie umso mehr, als zahlreiche Abkommen längst nicht so viele Investitionen angezogen haben, wie sich die Empfängerstaaten von Investitionen erhofft haben. Zur Diskussion steht, ISA ein für alle Mal aufzugeben oder zumindest die umstrittene internationale Schiedsgerichtsbarkeit zur Streitbeilegung auszuschliessen und diese durch den Rückgriff auf inländische Gerichte zu ersetzen.

Klagewelle nach Chiles Verfassungsreform?


Der französische Mischkonzern Suez hat Chile mit rechtlichen Schritten gedroht, falls die Wasserversorgung in der südchilenischen Stadt Osorno wieder von der kommunalen Verwaltung übernommen werden sollte, wie das die BewohnerInnen der Stadt wünschen. Auslöser dieses Konflikts war eine zehntägige Unterbrechung der Wasserversorgung im vergangenen Jahr, nachdem es in der Trinkwasseraufbereitung der Tochtergesellschaft des französischen Multis zu einer Ölverschmutzung gekommen war. Falls es die Coronakrise zulässt, wird die chilenische Bevölkerung am 25. Oktober über eine Verfassungsreform abstimmen. Wird die Reform gutgeheissen, könnte dies in Chile eine wahre Lawine von Klagen auslösen, denn multinationale Unternehmen sind dort in allen Bereichen, angefangen beim öffentlichen Dienst, sehr präsent.

Diese und zahllose Fälle in der Vergangenheit zeigen, wie ungleich die Klagemöglichkeiten zwischen Staaten und Investoren verteilt sind. Nur in sehr wenigen ISA ist vorgesehen, dass Staaten ihrerseits gegen ausländische Investoren klagen können, etwa wenn diese Menschenrechte oder Umweltstandards verletzen. In den ISA, welche die Schweiz geschlossen hat, ist das explizit nicht vorgesehen, eine Tatsache die Alliance Sud seit Jahren scharf kritisiert. IA