Medienmitteilung

Entwicklungshilfe für Schweizer Unternehmen

26.06.2024, Entwicklungsfinanzierung

Der Bundesrat hat heute entschieden, dass der Schweizer Privatsektor mit 500 Millionen Franken für den Wiederaufbau der Ukraine unterstützt werden soll. Finanziert wird das Ganze aus dem Betrag im Budget der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028, der eigentlich für die Ukraine vorgesehen war. Doch selbst der Bundesrat hat gemerkt, dass dieser Vorschlag nicht gesetzeskonform ist.

Entwicklungshilfe für Schweizer Unternehmen

Charkiw (Ukraine). © imago

Im Mai 2024 hat der Bundesrat die Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-2028 dem Parlament vorgelegt. Darin sieht er vor, dass 1.5 Milliarden Franken für die Ukraine-Hilfe ausgegeben werden. In derselben Strategie schreibt er, dass der Förderung des lokalen Privatsektors eine zentrale Rolle zukomme: «Die Zusammenarbeit zwischen der IZA und dem Privatsektor ist stets auf Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Davon profitieren lokale KMU und die Bevölkerung» (S. 41). Kaum einen Monat später kommt der Bundesrat von dieser Idee ab. Er sieht nun für den Wiederaufbau der Ukraine nämlich 500 Millionen Franken für den Schweizer Privatsektor vor. Das ist mehr als die gesamten bilateralen Mittel der DEZA für Subsahara-Afrika in einem Jahr (2022).

Dass die Förderung des Schweizer Privatsektors aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit nicht gesetzeskonform ist, weiss der Bundesrat, denn er muss dafür eine neue gesetzliche Grundlage ausarbeiten. Für Alliance Sud ist unverständlich, weshalb der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt einen solchen Vorschlag macht, bevor die IZA-Strategie 25-28 überhaupt im Parlament behandelt wurde. Es ist unvorstellbar, wie das Parlament über die Verpflichtungskredite der internationalen Zusammenarbeit beschliessen kann, wenn davon 500 Millionen Franken ohne bestehende Gesetzesgrundlage verwendet werden sollen.

«Es ist ein Skandal, dass mit den Geldern für die internationale Zusammenarbeit Schweizer Unternehmen finanziert werden sollen», sagt Andreas Missbach, Geschäftsleiter von Alliance Sud, dem Kompetenzzentrum für internationale Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik. Mit diesem Entscheid soll in der Ukraine die Praxis der «tied aid» (gebundene Hilfe), die international in der Kritik steht, grossflächig zur Anwendung kommen. «Das wird den Wiederaufbau massiv verteuern, wenn die Ukraine nicht den billigsten Anbieter für ein Produkt oder eine Dienstleistung auswählen kann, sondern auf die teuren Anbieter der Geberländer angewiesen ist», sagt er weiter.


Für weitere Informationen:
Andreas Missbach, Geschäftsleiter Alliance Sud,
Tel. 031 390 93 30, andreas.missbach@alliancesud.ch