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Investitionsschutz: Ein System kollabiert

09.10.2017, Handel und Investitionen

Staaten schliessen untereinander Investitionsschutzabkommen, multinationale Konzerne können deren Verletzung einklagen. Das geschieht immer häufiger. Doch immer mehr Staaten reagieren darauf mit der Kündigung der Abkommen.

Isolda Agazzi
Isolda Agazzi

Expertin für Handels- und Investitionspolitik sowie Medienverantwortliche Westschweiz

Investitionsschutz: Ein System kollabiert

Das kolumbianische Gesundheitswesen kennt viele Probleme. Teure, patentgeschützte Medikamente sind eines, die notorische Korruption ein anderes. Bild: In der Klinik von Santa Cruz del Islote, wo der Arzt aus Cartegena nur alle paar Monate vorbeischaut.
© Luca Zanetti

Im rechtlichen Gefüge um Investitionen und deren Absicherung bleibt kaum ein Stein auf dem anderen: So haben vier Entwicklungsländer (Südafrika, Indonesien, Indien, Ecuador) ihre Investitionsschutzabkommen (ISA) mit der Schweiz in den letzten 3 Jahren gekündigt. Und letztes Jahr hat erstmals ein Schiedsgericht die Gegenklage eines Staates (Argentinien) gegen einen (spanischen) Investor gutgeheissen. In der internationalen Handelsdiplomatie wird aktuell die Ablösung der bisherigen Schiedsgerichte durch die Schaffung eines Internationalen Schiedsgerichtshofs diskutiert.   

Das Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staaten, das Investor State Dispute Settlement (ISDS) ächzt und steht vor dem Kollaps. Laut der UNO-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) sind zwischen Januar 2016 und Juli 2017 nicht weniger als 104 neue Klagen ausländischer Investoren gegen Empfängerstaaten eingereicht worden, womit die Gesamtzahl seit 1987 steil auf 817 steigt. .In 60% der Streitfälle haben die multinational tätigen Investoren Recht erhalten. Die Schadenersatzsummen bewegten sich zwischen 10 Mio. und den 16.5 Mrd. US-Dollar, welche der amerikanische Multi Cosigo Resources (Gold-Abbau) von Kolumbien beansprucht.  

Auch Schweizer Unternehmen hielten sich mit Klagen nicht zurück, die letzte bekanntgewordene hat Glencore gegen Kolumbien angestrengt; ausserdem gab es zuletzt die Klageandrohung von Novartis gegen denselben Staat.[1] Schweizer Unternehmen belegen Platz 11 der klagefreudigsten Multis, die Eidgenossenschaft selbst wurde hingegen noch nie eingeklagt.

Unter diesen Umständen erstaunt es wenig, dass immer mehr Entwicklungsländer ihre ISA kündigen und neue zu besseren Konditionen aushandeln möchten. So haben Indien, Südafrika, Indonesien und Ekuador ihre Abkommen mit der Schweiz gekündigt. Indien hat allen Grund, sich Sorgen zu machen: Bis 2010 war der Subkontinent nie von einem Schiedsgericht verurteilt worden, seither sind aber immer mehr Klagen eingereicht worden (22 insgesamt), die meisten davon sind noch hängig. Noch vorsichtiger war Südafrika: kaum war die erste – mittlerweile zurückgezogene – Klage eingetroffen, wurden alle ISA gekündigt. Gleich ist Indonesien vorgegangen, das siebenmal beklagt wurde, zwei dieser Klagen sind noch hängig.

BürgerInnen-Kommission in Ekuador

Ein symbolträchtiger Fall ist jener von Ekuador. Der Andenstaat wurde 23 bekannte Male vor das Schiedsgericht gezogen, die meisten der Klagen – es ist keine aus der Schweiz darunter – sind noch hängig. Die meisten stehen im Zusammenhang mit Enteignungen im Energiesektor, die der frühere Präsident Rafael Correa angeordnet hatte. Letztes Jahr musste Quito der US-Ölfirma Occidental 980 Mio. US-Dollar für den Ausstieg aus einem Vertrag entrichten. Ein anderes Schiedsgericht entschied auf eine Zahlung von 380 Mio. US-Dollar zugunsten des US-Energieriesen ConocoPhilips.

In Ekuador drängte das BürgerInnen-Kommission CAITISA in einem 668seitigen Bericht auf die Kündigung der ISA; es legte dar, dass die Abkommen für Ekuador mehr Schaden anrichten als nützen: Obwohl Ekuador zu den Ländern zählt, die in der Region am fleissigsten ISA unterzeichnete, erhielt es zwischen 2001 und 2011 von den Direktinvestitionen nur gerade 0.79%. Die bedeutendsten Investitionen kamen erst noch aus Ländern, mit denen es kein Abkommen gab: Brasilien, Mexiko und Panama. Im ekuadorianischen Budget des Jahres 2017 machen Schadenersatzzahlungen und aufgelaufene Zinsen 52% (!) der Staatsausgaben aus.

Die Kommission befürwortet, dass auf das Investor State Dispute Settlement, die indirekte Enteignung, die «faire und gerechte Behandlung» sowie die Schirmklausel in Zukunft ganz zu verzichten sei. Das sind Forderungen, die Alliance Sud auch in Bezug auf die Schweizer ISA erhebt. Bis jetzt ohne Erfolg; das für die Abkommen zuständige Seco hat sich darauf beschränkt, am neuen Modellabkommen vom März 2016 ein paar kosmetische Änderungen vorzunehmen.  

Menschenrechte und Gegenklage

Cecilia Olivet vom Transnational Institute, welches die CAITISA-Arbeiten präsidiert hat, meint: «Unser alternatives Modell für Investitionsschutzabkommen sieht vor, dass Investoren auch rechtliche Verpflichtungen eingehen müssen und nicht nur Rechte erhalten.»

Bis jetzt schützen ISAs nur die Rechte der Investoren, nicht aber die Menschenrechte von Bevölkerungen. Eine erste Bresche in diese Richtung hatte im Juli 2016 die Verurteilung von Philip Morris gegen Uruguay geschlagen, der Zigarettenhersteller mit Hauptsitz in der Schweiz verlor auf der ganzen Linie. Einen zweiten Hoffnungsschimmer gab es Ende 2016 als ein Schiedsgericht die Klage des spanischen Konzerns Urbaser zurückwies. Urbaser war in der Wasser- und Abwasserversorgung von Buenos Aires tätig und hatte nach der Argentinien-Krise 2001/2002 dort Konkurs angemeldet. Erstmals war dabei das Prinzip der Gegenklage akzeptiert worden. Argentinien gewann die Klage nur im Prinzip, also nicht etwa weil das Recht auf Wasser verletzt wurde, sondern weil das ISA zwischen Spanien und Argentinien ausdrücklich «beiden Parteien» ein Klagerecht in Streitfällen einräumt.

Genau dies ist nicht vorgesehen in den Schweizer ISA, wo nur der Investor Kläger sein kann, nicht aber die vertragschliessenden Staaten.[2] Die laufende Überarbeitung von Schweizer ISAs bietet Gelegenheit, dies zu ändern. Es bliebe allerdings eine bescheidene Neuerung, denn das Recht als erster zu klagen, bliebe dem Investor vorbehalten. Opfer, deren Rechte auf Wasser, Gesundheit, Gewerkschaftsfreiheit verletzt werden, könnten dann aus eigenem Antrieb immer noch keine Klage gegen multinationale Unternehmen führen.

Internationaler Schiedsgerichtshof : Eine falsche richtige Idee?

Nachdem die Kritik am ISDS beinahe das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) zum Absturz brachte, schlug die EU-Kommission vor, einen permanenten Schiedsgerichtshof einzurichten. Ein solches Gericht mit ständigen Richtern und der Möglichkeit, Rekurs gegen Urteile einzulegen, wäre gegenüber heute zwar ein Fortschritt. Alliance Sud und andere NGO verfolgen diese Entwicklung aber skeptisch, weil das Prinzip einer privaten Justiz im Dienst ausländischer Multis damit nicht angetastet würde. Ähnlich sieht es Cecilia Olivet: «Die jetzigen Streitschlichtung (ISDS) lehnen wir strikt ab. Mit einem internationalen Streitgerichtshof, so wie ihn Prof. Gus Van Harten vorschlägt, könnten wir uns aber nur dann anfreunden, wenn es genug Garantien in Sachen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gäbe. Der Vorschlag der Europäischen Kommission tut das aber nicht.»

Multis mit Sitz in welchen Ländern haben geklagt?

  1. USA                           152 Klagen
  2. Niederlande                 96 Klagen
  3. Grossbritannien           69 Klagen


11. Schweiz                          26 Klagen

Die ersten Länder aus der südlichen Hemisphäre sind die Arabischen Emirate (Platz 27 mit 8 Klagen) bzw. Chile (Platz 28 mit 7 Klagen).

Welche Länder wurden eingeklagt ?

  1. Argentinien                  60 Klagen
  2. Venezuela                   42 Klagen
  3. Spanien                       36 Klagen


9. Ekuador:                           23 Klagen
11. Indien:                            22 Klagen
19. Indonesien:                      7 Klagen
24. Südafrika:                         1 Klage

 

 

[1] Diese Klageandrohung ist unbestätigt, sie wurde von «IAReporter» gemeldet.

[2] Vgl. Art. 10.2 im jüngsten ISA zwischen der Schweiz und Georgien.