Investitions­schutz­abkommen

Die Investitionsschutzabkommen der Schweiz bevorteilen ihre multinationalen Unternehmen, wenn diese im Ausland investieren. Alliance Sud fordert die Wiederherstellung eines Gleichgewichts, damit das Gastland im öffentlichen Interesse regulieren kann, sowie den Ausschluss des Streitbeilegungsmechanismus durch Schiedsgerichte. 

Worum es geht >

Worum es geht

Mit einem Volumen an Direktinvestitionen im Ausland von über 1'460 Milliarden CHF gehören Schweizer Unternehmen zu den zehn grössten Kapitalexporteuren der Welt. Zum Schutz dieser Investitionen hat der Bundesrat 111 Investitionsschutzabkommen (ISA) mit Entwicklungsländern abgeschlossen, mit der nennenswerten Ausnahme des Energiecharta-Vertrags, der auch die EU-Mitgliedstaaten und die EU selbst umfasst.

Diese Abkommen übertragen jedoch fast ausschliesslich Rechte an ausländische Investoren und Pflichten an die Gastländer. Darüber hinaus sind sie mit einem Streitbeilegungsmechanismus, dem «Investor State Dispute Settlement» (ISDS), ausgestattet. Dieser Mechanismus ist im internationalen Recht einzigartig und ermöglicht es einem ausländischen Unternehmen, gegen das Gastland zu klagen, wenn es sich auf der Grundlage des geltenden Vertrags zwischen dem Herkunfts- und dem Gaststaat für geschädigt hält. Alliance Sud fordert eine Korrektur dieses Ungleichgewichts und den Ausschluss von ISDS.