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Eine Steuer für alle
07.10.2019, Finanzen und Steuern
Die Wertschöpfungsketten multinationaler Konzerne umspannen längst den ganzen Globus. Doch besteuert werden Konzerne immer noch auf der Ebene der Nationalstaaten. Die Unitary Taxation, eine globale Gesamtkonzernbesteuerung, könnte das ändern.
Im Bergbau Sambias arbeiten Tausende Menschen. Doch ein Grossteil der Gewinne aus diesen Minen fliesst mit Hilfe von Buchhaltungstricks in andere Länder ab, nicht selten in die Konzernzentralen der Rohstoffunternehmen im Kanton Zug oder am Genfersee, wo oft nur ein paar wenige Beschäftigte arbeiten. Das ist meistens legal, entzieht dem sambischen Staat aber dringend benötigtes Steuersubstrat. Und Sambia ist nur ein Fall unter vielen.
Die herrschende Ordnung in der internationalen Steuerpolitik könnte durch eine Reform des internationalen Steuersystems im Rahmen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und der G20 schon bald stark verändert werden. Die USA und grosse Schwellenländer wie Indien, Indonesien oder Nigeria arbeiten auf eine Umverteilung der Besteuerungsrechte hin. Bei grenzüberschreitender Wertschöpfung innerhalb von multinationalen Konzernen sollen zukünftig nicht mehr in erster Linie jene Länder die Gewinne von Konzernen besteuern dürfen, wo diese ihre Fabriken oder ihre Hauptsitze haben. Die ReformerInnen wollen die internationalen Regeln so umgestalten, dass in Zukunft vermehrt jene Länder von den Gewinnen der Konzerne profitieren können, in denen diese ihre Produkte verkaufen. Es geht also um eine Verschiebung der Besteuerung weg von den sogenannten „Quellenländern“ hin zu den „Marktländern“.
Wer schliesslich von einem neuen Besteuerungssystem profitieren würde, ist noch unklar. Zuerst müssen sich die 134 Länder, die im Rahmen des sogenannten Inclusive Framework der OECD zusammen am Verhandlungstisch sitzen, überhaupt auf eine gemeinsame Position einigen können. Angekündigt ist dies fürs nächste Jahr. Entscheidend wird die Formel sein, nach der die Gewinne eines multinationalen Konzerns dereinst verteilt werden sollen.
In der laufenden Diskussion spielt auch ein Vorschlag eine Rolle, der eine wirklich gerechte Verteilung der Konzerngewinne ermöglichen könnte: Die Gesamtkonzernbesteuerung (GKB), auf Englisch Unitary Taxation. Dabei würden die Gewinne anhand einer bestimmten Formel (formulary apportionment) zwischen den Ländern aufgeteilt, in denen ein Konzern aktiv ist. Und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen in diesem Land mit einer Fabrik, einer Dienstleistungs- oder einer Verwaltungseinheit auch wirklich physisch präsent ist. Anders als heute würden die einzelnen Einheiten eines multinationalen Konzerns also steuerrechtlich als eine einzige Firma behandelt werden und nicht mehr wie voneinander unabhängige Einzelfirmen. Die Gewinne der einzelnen Einheiten würden zu einem Gesamtkonzerngewinn zusammengezählt und dann gemäss verschiedenen Faktoren (vgl. Grafik) auf die einzelnen Länder aufgeteilt, die zur Wertschöpfung des Konzerns beitragen.
Steuererträge gerechter verteilen
Die GKB mit einer Gewinnaufteilungsformel würde die Attraktivität von Gewinnverschiebungen für multinationale Konzerne deutlich verringern. Alleine den Entwicklungsländern entgehen heute jährlich Steuereinnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe, weltweit fehlen dem Fiskus Billionen. Eine sorgfältig ausgestaltete GKB, die den Faktor Arbeit hoch gewichtet, könnte beispielsweise den Rohstoffabbauländern Afrikas, deren öffentliche Dienste stark unter den Gewinnabflüssen leiden, deutlich mehr Steuersubstrat bringen.
Die Unitary Taxation ist keine neue Idee – auch in der Schweiz nicht: Bereits 2013 reichte die Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener-Nellen ein Postulat ein, in dem sie vom Bundesrat verlangte, einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer GBK zu erstellen. Der Bundesrat beantragte umgehend die Ablehnung des Postulates, der Nationalrat schob seine Beratung auf die lange Bank und schrieb es nach zwei Jahren schliesslich ab. Die aktuelle Reformdebatte im Inclusive Framework der OECD könnte der Idee aber neuen Schwung verleihen. Über die Frage, ob eine Gesamtkonzernbesteuerung von einem einzelnen Land in Eigenregie umgesetzt werden könnte oder ob das nur in einer global abgestimmten Aktion möglichst vieler Länder möglich ist, streiten sich die ExpertInnen allerdings schon lange.
Würden die Gewinne zuerst auf die einzelnen Länder verteilt und nach den dort geltenden Regeln versteuert, wäre es zumindest theoretisch denkbar, dass die Schweiz als bedeutender Standort für Hauptsitze globaler Konzerne mit gutem Beispiel voranginge. Dafür müsste die Schweiz von „ihren“ Konzernen jedoch Buchhaltungsdaten verlangen, die eine faire Verteilung des Gesamtgewinns auf alle Länder ermöglicht, in denen die betreffenden Konzerne aktiv sind.
Unschwer zu erkennen, dass sich die Schweiz mit einer solchen Reform auf den ersten Blick ins eigene Fleisch schneiden würde, weil der Schweizer Anteil der steuerbaren Gewinne von hier ansässigen Konzernen aller Voraussicht nach sinken würde. Allerdings ist es angesichts der laufenden Reformdebatten auf internationaler Ebene ohnehin fraglich, ob die Schweiz ihr Geschäftsmodell in der Konzernbesteuerung aufrechterhalten kann; basiert es doch heute darauf, Gewinne zu besteuern, die im Ausland erarbeitet wurden. Zudem zeigen die roten Zahlen, die im Nachgang zur Umsetzung der letzten Unternehmenssteuerreform (STAF) vor allem den Kantonen drohen, jetzt schon: Allmählich rechnet sich das grosszügige Angebot von Steueroptimierungsmöglichkeiten für multinationale Konzerne auch für die Schweiz nicht mehr. Bald kann sich die Schweiz ihre Konzernsteueroasen also nicht mehr leisten. In der kommenden Legislatur täte das neue Parlament deshalb gut daran, echte Alternativen zum gegenwärtigen Schweizer Geschäftsmodell zu prüfen, die sowohl im In- wie im Ausland Steuereinnahmen aus echter Wertschöpfung von Schweizer Konzernen sichern. Die selbstständige Einführung einer Gesamtkonzernbesteuerung für Konzerne mit Hauptsitz in der Schweiz könnte eine dieser Alternativen sein. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre, den alten Vorstoss von Nationalrätin Kiener-Nellen wieder aufs Tapet zu bringen. Denn wie man aus der Geschichte weiss: Jeder gesellschaftliche Fortschritt braucht mindestens zwei Anläufe.