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Die Schweiz vor Weltbank-Schiedsgericht gezerrt

25.08.2020, Handel und Investitionen

Die Schweiz ist vor der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit nicht gefeit: Zum ersten Mal wurde Klage gegen sie eingereicht. Für Alliance Sud ist dies der überfällige Anlass, die Investitionsschutzabkommen zugunsten der Empfängerländer anzupassen.

Isolda Agazzi
Isolda Agazzi

Expertin für Handels- und Investitionspolitik sowie Medienverantwortliche Westschweiz

Die Schweiz vor Weltbank-Schiedsgericht gezerrt

© Isolda Agazzi / Alliance Sud

Eine juristische Person mit Sitz auf den Seychellen kritisiert die Schweiz wegen eines 30 Jahre alten Gesetzes, das den vorübergehenden Wiederverkauf von nicht-landwirtschaftlichen Immobilien verbietet. Bisher waren vor allem Entwicklungsländer das Ziel solcher Beschwerden.

Früher oder später musste es so kommen. Zum ersten Mal in ihrer Geschichte ist die Schweiz Gegenstand einer Klage vor dem ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes), dem Schiedsgericht der Weltbank, das über Streitigkeiten im Zusammenhang mit Investitionsschutzabkommen entscheidet. Ironischerweise kommt die Klage, welche der Schweiz die Hölle heiss machen will, aus einem tropischen Paradies. Absender ist eine juristische Person mit Sitz auf den Seychellen, die von einem Schweizer Bürger kontrolliert wird. Dieser behauptet, im Namen von drei Italienern zu handeln, die angeblich Verluste erlitten haben aufgrund eines dringenden Bundesbeschlusses von 1989, der den Wiederverkauf von nicht-landwirtschaftlichen Immobilien für fünf Jahre verbietet. Ein Dokument, das so alt ist, dass es nicht einmal mehr auf der Website der Bundesverwaltung zu finden ist. Der Kläger stützt seine Klage auf das schweizerisch-ungarische Investitionsschutzabkommen (ISA) von 1988 und fordert 300 Millionen Franken Entschädigung. Es überrascht nicht, dass die Schweiz das Ganze rundheraus bestreitet.

37 Beschwerden von Schweizer Unternehmen gegen Staaten

So weit hergeholt dieser Fall auch erscheinen mag, zeigt er doch, dass die Schweiz nicht immun ist gegen diesen umstrittenen Mechanismus der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Umstritten, weil er es einem ausländischen Investor erlaubt, eine Klage gegen den Empfängerstaat von Investitionen zu erheben, wenn dieser neue Vorschriften zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit, der Arbeitnehmerrechte oder des öffentlichen Interesses erlässt. Eine Klage in umgekehrter Richtung – ein Staat verklagt einen Investor – ist jedoch nicht möglich.

Bislang ist Bern das Kunststück gelungen, solchen Klagen zu entkommen. Umgekehrt wurden von der UNCTAD (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung) 37 Beschwerden von Schweizer Unternehmen oder solchen, die sich als das bezeichnen, registriert. Der jüngste Fall betrifft Chevron gegen die Philippinen auf der Grundlage des schweizerisch-philippinischen Investitionsschutzabkommens. Ein Fall, über den fast nichts bekannt ist, abgesehen von der Tatsache, dass er sich um ein Offshore-Gasvorkommen dreht.  Chevron, ein Schweizer Unternehmen? Auf den ersten Blick nicht wirklich, doch der amerikanische Konzern stellte beim Vertrags-Shopping, wie man im Jargon sagt, fest, dass das schweizerisch-philippinische ISA ihren Interessen am besten dient und schaffte es, sich als Schweizer Unternehmen auszugeben. Und dies obwohl Chevron seit Jahrzehnten mit Ekuador in Gerichtsverfahren wegen Verschmutzung des Amazonasgebiets verwickelt ist.

Abschaffung der ISDS

Alliance Sud fordert die Schweiz seit Jahren auf, die Investitionsschutzabkommen mit den Empfängerländern (es gibt 115 ISA, ausschliesslich mit Entwicklungs- bzw. Schwellenländern) anzupassen, um deren Rechte besser zu garantieren. In jüngster Zeit haben Südafrika, Bolivien, Ekuador, Indien, Indonesien und Malta ihre Abkommen mit der Schweiz gekündigt und wollen entweder ausgewogenere Abkommen aushandeln oder ganz darauf verzichten. Das umstrittenste Element ist der Mechanismus der Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS), der vorsieht, dass der Investor einen Richter wählt, der beschuldigte Staat einen anderen und die beiden sich auf einen dritten einigen müssen. Drei Richter können schliesslich einen Staat zur Zahlung einer Entschädigung verurteilen, die sich auf Hunderte von Millionen Dollar belaufen kann. Alliance Sud fordert, das ISDS-System vollständig aufzugeben oder höchstens noch nach Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel als letztes Mittel einzusetzen.

Staaten sollten die Möglichkeit auf Gegenklage haben

Das Prinzip, dass Investitionsschutzabkommen nur die Rechte ausländischer Investoren schützen, wurde durch das ISDS-Urteil vom Juli 2016 im Fall von Philip Morris gegen Uruguay in Frage gestellt; dieses schützte Uruguays Recht auf Gesundheit und wurde vom Schweizer Zigarettenhersteller rundweg abgelehnt. Ein zweiter Hoffnungsschimmer folgte kurz darauf Ende 2016, als ein Schiedsgericht gegen das spanische Unternehmen Urbaser entschied, das die Wasserversorgung in Buenos Aires verwaltet hatte und nach der argentinischen Finanzkrise von 2001/02 in Konkurs gegangen war. Die Richter hielten fest, dass ein Investor auch die Menschenrechte respektieren müsse. Zum ersten Mal traten sie damit auf eine "Gegenklage" ein, weil das Recht der Bevölkerung auf Wasser verletzt worden sei. Letztlich entschieden sie jedoch, dass Urbaser in der Sache das Recht auf Wasser nicht verletzt habe. Die Gegenklage hatten sie für zulässig gehalten, weil das argentinisch-spanische Investitionsschutzabkommen (ISA) "beiden Parteien" erlaubt, im Streitfall eine Klage einzureichen.

Die Kokospalme schütteln

Genau dies ist leider nicht der Fall bei den schweizerischen ISA, die nur dem Investor die Möglichkeit geben, eine Beschwerde einzureichen und nicht beiden Parteien1. Die Aktualisierung bestehender Abkommen oder die Aushandlung neuer Abkommen ist eine Gelegenheit, diese wichtige Änderung einzuführen. Sie bliebe jedoch bescheiden, denn die erste Klage würde nach wie vor in der Verantwortung des Investors liegen: Opfer von Verstössen gegen das Recht auf Wasser, auf Gesundheit oder Gewerkschaftsrechte gegen ausländische multinationale Unternehmen blieben also weiterhin ausgeschlossen.

Nun, da ein Investor von den Seychellen die Kokospalme geschüttelt hat, hofft Alliance Sud,  dass die Schweiz, unabhängig vom Ausgang dieser Klage, ernsthafte Anstrengungen unternehmen wird, um ihre Investitionsabkommen anzupassen. Wie der skurrile Fall zeigt, liegt kann das eindeutig in ihrem Interesse liegen.

1Siehe z.B. Art. 10.2 des ISA mit Georgien, das jüngste Schweizer ISA.

Dieser Text wurde zuerst auf Isolda Agazzis Blog "Lignes d'horizon" von Le Temps veröffentlicht.