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Das Aus für das KELS ist kein Verlust

02.02.2017, Klimagerechtigkeit

Aus Alliance Sud-Sicht ist das Nichteintreten der Nationalratskommission auf das geplante Klima- und Energielenkungssystem (KELS) zu begrüssen. Es macht den Weg frei für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens auf Basis des Verursacherprinzips.

Das Aus für das KELS ist kein Verlust

© Rainer Sturm/pixelio.de

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»

Die Idee des Bundesrates, das gegenwärtige Klima- und Energieabgabensystem durch ein reines Lenkungssystem zu ersetzen, mochte auf den ersten Blick verlockend wirken – sie war jedoch eindeutig zu kurz gedacht. Mit der von der UREK (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie) am 30. Januar 2017 einstimmig versenkten Vorlage wären nicht nur bewährte Instrumente im Klimaschutz – wie beispielsweise das Gebäudeprogramm oder die Förderung erneuerbarer Energien – untergraben worden. Vor allem wäre das Verursacherprinzip in der Klimapolitik wohl auf Jahre hinaus ausgehebelt worden – und dies wohlgemerkt auf Verfassungsstufe.

Im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens muss die Schweiz ambitionierte Massnahmen gegen den Klimawandel und dessen negative Folgen in Angriff nehmen. Dazu gehören auch angemessene finanzielle Unterstützungsbeiträge für Klimaschutz- und Anpassungsmassnahmen in den ärmsten und verwundbarsten Ländern des Südens.

Der Bundesrat rechnet für die Schweiz mit internationalen Klimafinanzierungsbeiträgen, die bis 2020 auf über 1 Milliarde Franken pro Jahr[1] ansteigen könnten. Wie diese finanziert werden sollen, lässt er indes offen. Für Alliance Sud ist klar, dass zukünftige Klimafinanzierungs-Beiträge in dreistelliger Millionenhöhe nur auf Basis des Verursacherprinzips plausibel realisiert werden können. – Die bisherige Strategie des Bundesrates, dafür auf den faktisch plafonierten Rahmenkredit zur Internationalen Zusammenarbeit (IZA) zurückzugreifen, würde die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit mittelfristig ausbluten. Denn eine Erhöhung des Entwicklungsbudgets, um die Klimafinanzzahlungen auszugleichen, ist realpolitisch nicht absehbar.

Die aussenpolitische Kommission der Nationalrats (APK-N) verlangte deshalb im Postulat 15.3798 einen Bericht des Bundesrats, wie er die Klimafinanzierung zu bewerkstelligen gedenkt. Die Veröffentlichung dieses Berichts wird in den nächsten Wochen erwartet. Pikant: Bereits 2009 gab der Bundesrat eine Studie in Auftrag, um mögliche Finanzierungsoptionen zu prüfen. Der 2011 fertiggestellte Bericht weist auf sechs Varianten hin, um die Klimafinanzierungsbeiträge der Schweiz zu mobilisieren – und zwar verursachergerecht. Dieser innovative Bericht wurde aber bis Ende 2016 unter Verschluss gehalten.  

Mit der jetzt faktisch beerdigten KELS-Vorlage hatte der Bundesrat stattdessen in der Zwischenzeit vorgeschlagen, Ansätzen, die auf dem Verursacherprinzip beruhen, einen Riegel zu schieben: Die Vorlage hatte vorgesehen, sämtliche Einnahmen aus CO2- und Energieabgaben in Zukunft vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurück zu verteilen. (Teil-)zweckgebundene Verwendungen dieser Einnahmen für Klimamassnahmen – und zwar auch solche im Inland! − wären damit auf Verfassungsstufe verunmöglicht worden.

Unter diesen Gesichtspunkten ist der am 30. Januar 2017 einstimmig gefasste Antrag der UREK-N, nicht auf die KELS-Vorlage einzutreten, ein Hoffnungsschimmer: Die vernünftige − weil dem Verursacherprinzip folgende − Mobilisierung der benötigten Klimafinanzierungs-Beiträge via CO2- und Energieabgaben (also dort, wo Emissionen entstehen), kommt nun wieder aufs Tapet. Entsprechende Vorschläge werden wohl spätestens in der Parlamentsdebatte zur Vorlage zur CO2-Gesetzrevision im Herbst dieses Jahres einfliessen.
 

[1] so die Schätzung des Bundesrates im Erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage „Klimapolitik der Schweiz nach 2020“