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Blackbox Unternehmenssteuerreform

08.12.2016, Finanzen und Steuern

Die Unternehmenssteuerreform III, über die die Stimmberechtigten am 12. Februar befinden, könnte neue Steuerschlupflöcher schaffen. Bezahlen müssten dafür unter anderem auch die Entwicklungsländer.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

Blackbox Unternehmenssteuerreform

© Tim Reckmann/pixelio.de

Im Juni 2016 haben die eidgenössischen Räte die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) verabschiedet. Eigentlich sollte die Vorlage die Schweizer Steuerpolitik den neuen internationalen Standards von OECD, EU und G20 anpassen und die Steueroase Schweiz für Konzerne austrocknen. Sie zielt nun aber weit an dieser ursprünglichen Intention vorbei. Eine starke bürgerliche Mehrheit des Parlaments hat die Reformvorlage genutzt, um alte Sondersteuerregime durch neue zu ersetzen und den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen weiter anzuheizen. Mit dramatischen Konsequenzen: Damit die neuen Privilegien OECD-konform sind, müssen sie auch für einheimische Unternehmen gelten. Befürchtet werden deshalb Steuerausfälle von mindestens 1,5 Milliarden Franken pro Jahr beim Bund und weiteren Milliarden bei den Kantonen. Für gewisse Firmen könnte ein effektiver kantonaler Gewinnsteuersatz von nur noch 3% und darunter gelten. Bestehende Steuerprivilegien für multinationale Konzerne werden mit der USR III zudem nicht abgeschafft, sondern durch neue ersetzt. Die Konzerne haben damit weiterhin einen starken Anreiz, Gewinne aus Entwicklungsländern unversteuert in die Schweiz zu verlagern – mit verheerenden Konsequenzen für die Gemeinwesen im globalen Süden. Die massiven Steuerausfälle, die die USRIII verursacht, sind im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 des Bundes bereits berücksichtigt und können in kommenden Sparpaketen zu weiteren Budgetkürzungen in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit führen.
Gegen dieses Paket hat ein breites Bündnis aus links-grünen Parteien und Gewerkschaften mit über 57‘000 gültigen Unterschriften am 6. Oktober das Referendum eingereicht. Am 12. Februar 2017 wird über die Vorlage abgestimmt. Bei einer Ablehnung der jetzigen Vorlage durch die Stimmberechtigten müsste der Bundesrat zügig einen neuen, mehrheitsfähigeren Reformentwurf präsentieren, da die OECD von der Schweiz die definitive Abschaffung der bestehenden Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften bis spätestens 2020 verlangt.

Arbeitspapier Alliance Sud zur Unternehmenssteuerreform III