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Unternehmensverantwortung unter der Lupe

17.12.2015, Konzernverantwortung

Es brauche keine neuen Gesetze damit Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards einhalten, behaupten Wirtschaftslobbys. Studien zeigen jedoch klar die Grenzen der Selbstregulierung.

Laurent Matile
Laurent Matile

Experte für Unternehmen und Entwicklung

Unternehmensverantwortung unter der Lupe

Abbau von Nickel in Madagaskar in einem der artenreichsten Regenwälder der Erde. Der vierjährige Fidelis mit dem Setzling eines Aufforstungsprojekts.
© Robin Hammond/Panos

Der Einfluss von multinational operierenden Firmen auf Gesellschaft und Umwelt nimmt ständig zu. Umso dringender gilt es die Frage zu beantworten, welche die Uno-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte aufwirft: Wie sollen diese Firmen reguliert werden? Dank der Kampagne «Recht ohne Grenzen» und der Konzernverantwortungsinitiative steht die Frage auch auf der politischen Agenda der Schweiz.
Als Reaktion darauf haben economiesuisse und SwissHoldings im Juni ihr Verständnis von sozialer Unternehmungsverantwortung (engl. CSR) in einem 36seitigen Papier dargelegt. Sie definieren diese als «sozial und ökologisch verantwortungsvolles Handeln der Unternehmen, das sich am Grundgedanken des nachhaltigen und zukunftsverträglichen Wirtschaftens orientiert.» Entscheidend ist die Präzisierung, dass es sich dabei um ein «freiwilliges Engagement» handle, das «von staatlicher Seite mit verschiedenen Instrumenten unterstützt werde.» Somit stünde ihre Position im Einklang mit jener der Eidgenossenschaft, die Anfang April dieses Jahres veröffentlich wurde.

Unter der Lupe wissenschaftlicher Studien

CSR ist die Antwort der Wirtschaft auf Kritik aus der Zivilgesellschaft. Deren Forderungen für eine Regulierung werden seit Jahren sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene zurückgewiesen. Im Jahr 2000 hatte die Uno den Global Compact lanciert, um Unternehmen zu verantwortlichem Handeln zu ermutigen. Seither lassen sich die CSR-Initiativen – manchmal auch in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft – von Regierungen und Unternehmen kaum mehr zählen. Die Schweiz hat sich auf diesem Gebiet stark engagiert.
Das Problem ist, dass die postulierte Selbstverantwortung nicht ausreicht, um die Respektierung von Menschenrechten und Umweltstandards zu garantieren – selbst wenn diese Initiativen gut gemeint und oft auch nützlich sind. Nichtregierungsorganisationen haben zahlreiche Verletzungen dieser Rechte und Standards dokumentiert. Das grundsätzliche Ungenügen von CSR belegen dagegen mehrere jüngst publizierte wissenschaftliche Studien. Im Rahmen des IMPACT Projects haben 17 verschiedenen Universitäten, Forschungszentren und Business-Schulen aus der Europäischen Union (EU) die CSR von mehr als 5‘000 Unternehmen untersucht.  Die Studie zeigt, dass zwischen 2000 und 2010 bei Arbeitsqualität und Umweltschutz nur geringfügige Fortschritte gemacht wurden, mithin die Ziele der EU verfehlt wurden.
Richard Locke, Professor am Massachusetts Institute of Technology (MIT) hat seinerseits während zehn Jahren zum Thema geforscht und sich dabei auf firmeninterne Prüfungen, Recherchen vor Ort und Interviews mit Firmenvertretern namentlich im IT-Bereich, gestützt.  Er kommt zum Schluss, dass sich die Arbeitsverhältnisse in Fabriken – Überstunden, Sicherheit und Gesundheit – verschlechtert habe und dass auch die firmeninternen Überprüfungen zu keinem Lernprozess geführt hätten.
Seine Schlussfolgerungen decken sich mit jener der Royal Society for Protection of Birds (GB), die eben erschienen ist.  Ausgehend von den Ergebnissen von 161 freiwilligen CSR-Initiativen im Umweltbereich schätzen deren Experten, dass vier von fünf dieser Initiativen ihren Zweck verfehlt haben. Daraus folge, dass Selbstregulierung «keinen wirksamen Ersatz für tatsächliche Regulierungen durch die Politik darstelle.»

Mehrfach ungenügend

Die Gründe für das Ungenügen von CSR sind vielfältig. Da ist zunächst ihr freiwilliger Charakter. CSR-Regelungen legen zwar Standards guter Geschäftsführung fest, diese sind aber eben nicht verpflichtend. Gewiss gibt es Firmen, die sich ernsthaft engagieren, andere benutzen CSR vor allem aus PR-Gründen, wieder andere verzichten ganz darauf. Gemäss dem Business & Human Rights Resource Centre haben sich weltweit nur 340 Unternehmen einer Menschenrechtspolitik verschrieben. Eine verschwindend kleine Zahl verglichen mit den 80‘000 Multinationalen, die John Ruggie 2011 erfasst hat. Das Hauptproblem liegt bei jenen Profiteuren, die ihre Verantwortung vernachlässigen, mit dem Risiko, Menschenrechts- und Umweltverletzungen zu begehen und sich dadurch einen komparativen Vorteil verschaffen können.
Andere CSR-Unzulänglichkeiten betreffen den – oft unvollständigen – Inhalt der Verhaltenscodices, Lücken gibt es namentlich bei den Menschenrechten, bei der Rücksicht auf lokale Bevölkerungen und bei der Transparenz. IMPACT stellt fest, dass die gängige CSR zuerst nach den Auswirkungen von guter Geschäftsführung auf die Firmen fragt, statt in den Vordergrund zu stellen, welche Auswirkungen die Firmentätigkeit auf Mensch und Umwelt hat. Zudem fehle es oft an einer unabhängigen Überprüfung und an einer glaubwürdigen Klagemöglichkeit. Ebenso fehlt es im Allgemeinen an Sanktionen, wenn eigene CSR-Standards verletzt werden.
Schliesslich hat Lockes MIT-Studie sehr klar herausgearbeitet, dass CSR an strukturelle Grenzen stösst, eine Folge der globalisierten Produktionsketten. Einerseits geben sich die Firmen zwar aus Imagegründen einen CSR-Rahmen, andererseits sehen sie sich infolge der Konkurrenz und dem Druck aus Konsumenten und Aktionärskreisen gezwungen, ihre Lieferanten zu immer besserer Qualität bei immer tieferen Preisen und kürzeren Fristen zu nötigen. Den Preis für diese Inkonsequenz bezahlen am Schluss die Arbeitnehmenden bzw. die Natur bezahlen: Selbst bei den fortschrittlichsten Firmen beisst sich die CSR mit der Profitlogik. Das will die idealisierte Sicht der Schweizer Wirtschaftslobbys nicht wahrhaben, für sie ist CSR eine Win-win-Situation, also gut für alle, solange sie den Interessen des Business nicht zuwiderläuft.

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